Zwischen Rechtsverständnissen, nach denen es nur juridische, nicht aber moralische Rechte geben kann, und einem individualethischen Ansatz, nach dem Personen moralische Rechte haben, gibt es einen anhaltenden Streit. Im Kontext mit der Bestimmung des Verhältnisses von Recht und Moral gibt es darüber hinaus ein zweites Spannungsfeld: die Frage, ob das Recht einer Begründung durch Moral bedarf, wenn es nicht nur auf Legalität, sondern auch auf Legitimität Anspruch erheben will. Die Beiträge dieses Bandes sind - kontroverse - Differenzierungen zwischen Recht, Moral und Ethik und den Fragen gewidmet, wie sich Moral und Recht zueinander verhalten und ob moralische Ansprüche als Rechte verstanden werden können.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.11.2010
Einen offenbar recht streitbaren Sammelband hat Michael Pawlik da gelesen. Ein verbindliches Menschenrechtsverständnis ist aber auch keine leichte Sache. So arbeitet sich Pawlik von der drastischen Rede zur moralischen Fragmentierung unserer Gesellschaften beim Herausgeber Hans Jörg Sandkühler, dem Pawlik die scheinbar voraussetzungslose Menschenrechtsapologie nicht abkauft, über Heiner Bielefeldts an Achtung und Verantwortlichkeit gebundene Menschenwürde bis zu dem von der Handlungsfreiheit ausgehenden Begründungsansatz von Georg Mohr, der ihm schon besser zusagt und argumentativ schlüssiger erscheint. Den Band als Ganzes empfiehlt Pawlik in jedem Fall als Angebot fundierter philosophischer Reflexion, die, wie er findet, dem Menschenrechtsdiskurs durchaus mehr Glaubwürdigkeit und Vermittelbarkeit verleihen könnte.
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