Rezensionsnotiz zu
Neue Zürcher Zeitung, 29.11.2002
Rezensentin Barbara von Reibnitz zeigt sich hocherfreut: Die neue Zeitschrift "Rechtsgeschichte" des Frankfurter Max-Planck-Instituts für europäische Rechtsgeschichte setzt das Projekt des kürzlich eingestellten "Rechtshistorischen Journals", die Rechtsgeschichte als kulturwissenschaftliche Disziplin zu etablieren, fort. Die Herausgeberin der Zeitschrift, Marie Theres Fögen, stellt ihr Projekt einer systemtheoretischen Begründung der Rechtsgeschichte zur Diskussion, berichtet Reibnitz. Es folgen, so Reibnitz, eine Reihe kritischer Repliken, in denen unter anderem moniert werde, dass mit diesem Ansatz die politische und soziale Geschichte zu sehr aus dem Blick gerate. Neben dem Essay der Wissenschaftshistorikerin Lorraine Daston über die "Geschichte der wissenschaftlichen Erfahrung", zählt die Rezensentin weitere Beiträge auf: Philippe Sturmels Artikel über die deutsch-französische Wissenschaftsgeschichte, Christian Windlers Überblick über die neuere ethnologische, historische und sozialwissenschaftliche Forschung zum Thema "Grenze" und "Grenzgesellschaften", Rainer Maria Kiesows Besprechung von Giorgio Agambens "Homo sacer", und Karl Härters Darstellung der neueren Strafrechtsgeschichte von der Entstehung des öffentlichen Strafrechts zur "Fabrikation des Verbrechens". Reibnitz weist insbesondere auf den "umfangreichen" Rezensionsteil der Zeitschrift hin, der ein breites Themenspektrum kulturwissenschaftlicher, politologischer und historischer Literatur abdecke.
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