Joachim Eibach

Frankfurter Verhöre

Städtische Lebenswelten und Kriminalität im 18. Jahrhundert. Habil.
Cover: Frankfurter Verhöre
Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn 2003
ISBN 9783506721556
Gebunden, 476 Seiten, 44,80 EUR

Klappentext

Einblicke in die Lebenswelten einer deutschen Stadt im Ancien Regime - Beispiel: die Freie Reichsstadt Frankfurt am Main. Grundlage: die Gerichtsakten der Zeit 1648-1806 - erstmals werden sie zum Material für eine "Stadtgeschichte von unten". Die Verhörprotokolle der Strafjustiz lassen Richter, Täter und Opfer zu Wort kommen. Vor Gericht begegneten sich Menschen unterschiedlicher Herkunft: Patrizier und wohlhabende Handelsbürger, einfache Handwerker und Tagelöhner, Gesellen und Mägde, Juden und Fremde. Das 18. Jh. war ein Jahrhundert der politischen Konflikte, der Eigentumskriminalität und der Einübung eines neuen bürgerlichen Habitus. Die Protestkultur verlagerte sich in die unteren Gesellschaftsschichten - aus einem Gemeindeprotest wurde mehr und mehr ein Unterschichtenprotest. Der Autor untersucht die Mikrophysik und die Sprache der Gewalt anhand von Wirtshaus-, Handwerks- und Nachbarschaftskonflikten.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.06.2003

Einige überraschende Erkenntnisse hat Robert Jütte bei der Lektüre der "lesenswerten" und "methodologisch vorbildlichen" Habilitationsschrift von Joachim Eibach gewonnen, in der es um die städtische Kriminalität im 18. Jahrhundert geht. Zum Beispiel, dass die Häufigkeit von Verbrechen komplexen Zyklen unterworfen ist, die jede einfache Voraussage oder Erklärung fragwürdig machen. Oder zum Beispiel, dass die Bewohner des Frankfurter Stadtteils Sachsenhausen gar nicht so gewalttätig und trinkfreudig waren, wie es das überlieferte Klischee will. Das seien Ergebnisse, die, bei aller Vorsicht, durchaus ein Licht auf die Gegenwart werfen, findet der Rezensent. Ob das auch für Eibachs Erkenntnis über die gerichtliche Praxis der damaligen Zeit gilt, bleibt offen: "Nicht Geschlecht oder Vermögen waren das entscheidende Urteilskriterium, sondern die Tatsache, ob jemand ein Einheimischer oder ein Fremder war."
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