Menschen Handel: Wie der Sexmarkt strafrechtlich reguliert wird

Cover: Menschen Handel: Wie der Sexmarkt strafrechtlich reguliert wird
Vereinigung Berliner Strafverteidiger, Berlin 2008
ISBN 9783981221305
Broschiert, 286 Seiten, 20,00 EUR

Klappentext

Mit folgenden Beiträgen: Thomas Uwer: Rein, raus! Warum sprechen alle über Menschenhandel? Volkmar Sigusch: Sexualwissenschaftliche Thesen über Prostitution. Philipp Thiee: Zur Scholastik des Menschenhandels. Das Sonderstrafrecht zur Prostitution. Jochen Bung: Das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung. Stephan Kuhn: Rollentausch im Rotlichtviertel. Monika Frommel: Schutz der persönlichen und wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit von Prostituierten. Martin Schaar: "Menschenhandel", illegale Migration und die EU-Osterweiterung. Jesper Bryngemark: Das schwedische Modell der Freierkriminalisierung. Nora Markard: Prostitution im internationalen Recht. Zwischen moralischer Panik und organisierter Kriminalität: Von "weißer Sklaverei" über Frauenhandel zu Menschenhandel. Valentin N.J. Landmann: Prostitutionsmarkt und Menschenhandel in Europa. Ein ökonomischer Widerspruch. Juanita Rosina Henning: Jenseits von ?Menschenhandel? und ?Zwangsprostitution?. Empirische Zugänge zu Motivationen und Handlungsoptionen von Prostitutionsmigrantinnen am Beispiel der Bordellprostitution in Frankfurt/Main. Gerhard Walentowitz: Mit flächendeckender Polizeikooperation in den Überwachungsstaat. Kritische Anmerkungen zur Rolle von NGOs im Kontext europäischer Anti-Menschenhandels-Politik. Lena Dammann: Aufenthalts- und Arbeitsrechte für Migrantinnen in der Prostitution. Uwe Maeffert: Der Zustand des polizeilichen Ermittlungsverfahrens - ein Beispiel.

Rezensionsnotiz zu Die Tageszeitung, 17.04.2010

Erhellend scheint Rezensent Ron Steinke dieser Sammelband zum Thema Menschenhandel. Besonders hebt er die Beiträge hervor, die sich kritisch mit dem deutschen Ausländerrecht befassen. Deutlich wird für ihn insbesondere die Rolle des Ausländerrechts an der Misere von illegalen Migrantinnen, die zur Prostitution gezwungen werden, aber nicht gegen ihre Zuhälter aussagen können, weil sie sonst abgeschoben würden. Ausländische Prostituierte, rekapituliert Steinke die Kritik, seien nicht deshalb ihren Zuhältern ausgeliefert, weil das Strafrecht zu lasch sei, sondern weil sie das restriktive Ausländerrecht in diese Zwänge hineinpresse.