Minou B. Friele

Rechtsethik der Embryonenforschung

Zur Rechtsharmonisierung in moralisch umstrittenen Bereichen
Cover: Rechtsethik der Embryonenforschung
Mentis Verlag, Paderborn 2008
ISBN 9783897856202
Kartoniert, 280 Seiten, 34,00 EUR

Klappentext

Die gegenwärtigen Debatten um die Präimplantationsdiagnostik, die Forschung an embryonalen Stammzellen und das Klonen zielen selten einzig auf den Austausch moralisch-ethischer Argumente. Häufiger geht es auch und vor allem um die Begründung mindestens national, wenn nicht sogar international durchsetzbarer rechtlicher Normen. Besonders Kritiker der Forschung plädieren angesichts von Reproduktionstourismus, Stammzellimporten und internationalem Forschungstransfer für internationale Regulierungen. Inwieweit aber legitimieren ethische Unzulässigkeitsurteile auch rechtliche Verbote? Und unter welchen Bedingungen sind supra- oder internationale Regulierungen in einem moralisch kontroversen Bereich wie dem der Embryonenforschung legitim? Die in bioethischen Debatten verbreitete Selbstverständlichkeit, mit welcher von der moralischen auf die rechtliche und von der nationalen auf die internationale Diskussionsebene gewechselt wird, gilt es zu hinterfragen. Dieses Buch diskutiert unter Verweis auf bereits etablierte nationale und supranationale Regulierungsmaßnahmen, ob eine grenzüberschreitende Nutzung unterschiedlicher moralischer und rechtlicher Standards eine Harmonisierung der Forschungsregulationen erforderlich macht oder die Koexistenz unterschiedlicher moralischer und rechtlicher Standards ethisch akzeptabel sein kann.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.06.2008

Gespannt lässt sich Michael Pawlik auf Minou B. Frieles Argumentationsstrategie ein, um in der Frage der Statusproblematik innerhalb der bioethischen Diskussion weiter zu kommen. Das Buch liest er weniger als Leitfaden denn als philosophische Abhandlung, die den Minimalschutz als ultimative Handlungsanweisung ausgibt. Wenn der Rezensent am Ende der Lektüre feststellen muss, dass die Autorin den Personenstatus des Embryos in der Frage der Zulässigkeit der Embryonenforschung schlicht für nicht ausschlaggebend hält, scheint er enttäuscht.
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