Immer wieder gerät der Kongo wegen der schweren Menschenrechtsverletzungen in die Schlagzeilen, die mal von den Kämpfer*innen bewaffneter Gruppen, mal von Angehörigen der Armee, oft aber auch von Mitgliedern der eigenen Familie begangen werden. Weil die Taten nur selten ein juristisches Nachspiel haben, wurden in den letzten Jahren vermehrt mobile Gerichte eingesetzt, die schwere Verbrechen ahnden sollen, darunter Mord, Totschlag und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Mobile Gerichte führen Strafverfahren nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften durch und zwar dort, wo sich Vertreter*innen des Staates sonst kaum blicken lassen, nämlich in den Dörfern abseits der Verkehrswege und in den Problemvierteln der urbanen Ballungsgebiete. Internationale Finanzgeber unterstützen und finanzieren die kongolesische Justiz, und so ist ein Beziehungsgeflecht entstanden, das sich für staatliche und nichtstaatliche Akteure auszahlt, nicht aber für die, um deren Rechte es gehen soll.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.10.2021
Rezensentin Franca Wittenbrink findet die Ausführungen des Juristen Patrick Hönig zu den Mängeln mobiler Gerichte im Kongo einleuchtend. Die Fallbeispiele im Buch konfrontieren sie zum Beispiel mit den unhaltbaren Haftbedingungen und der mangelnden Gründlichkeit der Verfahren. Auch Hönigs historische Parallelen zur Kolonialzeit findet sie aufschlussreich. Hönigs Folgerungen, die laut Rezensentin reichlich pauschal auf die Fragwürdigkeit von Strafverfolgung an sich zielen, findet sie allerdings nicht überzeugend. Die beschriebene Sachlage im Kongo scheint ihr dafür jedenfalls keine schlagenden Argumente zu liefern. Diskussionsanregungen bietet der Band damit aber allemal, meint Wittenbrink.
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