Worin besteht das Fundament einer Rechtsordnung, die in einer Gesellschaft Geltung und Wirksamkeit besitzt? Wodurch unterscheiden sich Rechtsnormen von anderen sozialen Normen? Kann das Recht einer Gesellschaft jeden beliebigen Inhalt haben, oder gibt es Kriterien für das moralisch richtige Recht? Kann die Anwendung des Rechts im Einzelfall tatsächlich objektiv erfolgen? Welcher Methoden hat sich eine rational vorgehende Rechtsanwendung zu bedienen?
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 17.03.2007
"Merkwürdig", in gewisser Weise "archaisch" und doch in einzelnen Begründungssträngen immer wieder überzeugend findet Rezensent Rainer Maria Kiesow dieses rechtsphilosophische Werk, dessen Autor er als "modifizierten Rechtspositivisten" einstuft, der metaphysische, naturrechtliche Fundamentalbegründungen ablehnen würde. Besonders beeindruckt den Rezensenten die durchgehende Aufrichtigkeit der Argumente des Werks, das ihn insgesamt dennoch enttäuscht. Als Begründung führt der Rezensent die Kleinteiligkeit bei der Argumentation ebenso wie eine Blutarmut an, kritisiert das Fehlen eines politischen und synthetischen Blicks ebenso wie die Tatsache, dass Norbert Hoerster letztlich die Frage, was Recht sei, nicht beantworte. Was den Rezensenten aber am meisten stört ist die Tatsache, dass dem Rechtsphilosophen Hoerster bei seinen Betrachtungen die Fantasie völlig fehlt, aus Kiesows Sicht die Königsklasse aller Philosophie.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 13.10.2006
Das Buch des Rechtsphilosophen Norbert Hoerster hat für Gerd Roellecke zwei Seiten. Da sind Hoersters "politische Intentionen", die der Rezensent teilt. Und da sind seine "philosophischen Ansätze", deren auf der empirischen Wahrnehmbarkeit innerer Einstellungen basierende Konzeption Roellecke nicht akzeptiert. Genauso wenig wie Hoersters "Rechtspositivismus" und seinen "moralneutralen" Rechtsbegriff. Spätestens hier, meint Roellecke, wird jeder Rechtsprofessor protestieren, in dessen Rechtsverständnis Gerechtigkeit mehr wiegt als Macht. Auch das Problem der Verfassungsgebung findet Roellecke nicht zufriedenstellend behandelt. Wie in diesem Sinne Macht entsteht, sähe er gerne historisch, nicht apodiktisch geklärt.
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