Rene Wiederkehr

Fairness als Verfassungsgrundsatz

Cover: Fairness als Verfassungsgrundsatz
Stämpfli Verlag, Bern 2006
ISBN 9783727291227
Gebunden, 416 Seiten, 84,60 EUR

Klappentext

Individuelle Gerechtigkeit ist kein Widerspruch in sich, sondern stellt auf der Basis des Fairnessprinzips ein tragfähiges Konzept dar. Zwar ist die Balance zwischen generalisierender und individualisierender Gerechtigkeit nicht leicht zu halten. Der Fairnessgrundsatz will hier jedoch eine Lücke schliessen, er ergänzt und korrigiert die Gleichheitsgerechtigkeit durch Elemente individueller Gerechtigkeit. Er bindet überschießende staatliche Macht zugunsten einer Berücksichtigung der konkreten Umstände und persönlichen Verhältnisse und verpflichtet zum Einbezug der Perspektive der Betroffenen. Ein Rechtsstaat lässt sich danach nur anhand von Prinzipien entfalten, die die autoritative Entfaltung staatlicher Macht zum Schutz des Einzelnen eindämmen. Dieser Gehalt lässt sich zwar auch mit Begriffen wie Respekt, Persönlichkeitsschutz oder Rücksichtnahme erfassen und weist eine ähnliche Schutzrichtung wie die Menschenwürde auf, doch gelangt man auf der Grundlage des Fairnessprinzips zu einer präziseren Problemerfassung und -lösung, als dies mittels der bereits bisher bekannten Prinzipien möglich ist.

Rezensionsnotiz zu Neue Zürcher Zeitung, 03.03.2007

Rene Wiederkehr macht sich in seiner Habilitationsschrift für die Verankerung des Fairnessprinzips als Verfassungsgrundsatz stark. Dabei geht es ihm nicht - wie in der Diskussion bisher - um vorwiegend prozedurale Aspekte der Fairness, sondern um eine "dogmatische Grundlegung" eines "materiellen Fairnessprinzips". In der Entfaltung dieser Absicht stellt Wiederkehr heraus, dass Fairness nicht notwendig völlige Gleichheit bedeutet - sondern Ungleichheit dann als fair betrachtet werden darf, wenn sie im Interesse aller Beteiligten ist. Damit werden dem Eingriff des Staates Grenzen gesetzt. Der Rezensent Federico Gonzalez del Campo zeigt sich von dieser "theoretisch fundierten und literaturreichen Arbeit" sehr überzeugt - und wünscht jetzt nur, dass die Umsetzung in die Rechtspraxis nicht zu lange auf sich warten lässt.