Oliver Trevisiol

Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871-1945

Cover: Die Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871-1945
Vandenhoeck und Ruprecht Verlag, Göttingen 2006
ISBN 9783899713039
Gebunden, 237 Seiten, 38,90 EUR

Klappentext

Das Deutsche Reich war seit den 1890er Jahren ein Einwanderungsland. Dabei lagen die Einbürgerungsraten im Kaiserreich und der Weimarer Republik wesentlich höher als in der Bundesrepublik. Die vorliegende Studie untersucht die Einbürgerungspraxis in Deutschland zwischen der Reichsgründung 1871 und dem Zweiten Weltkrieg. Aus sozialgeschichtlicher Perspektive wird gefragt, wer wann zu welchen Bedingungen eingebürgert wurde und wie die Behörden ihren Ermessensspielraum nutzten. Außerdem wird der Umgang mit der Frage der doppelten Staatsangehörigkeit thematisiert. Die Studie verdeutlicht, dass es bei der Entscheidung über eine Einbürgerung im Verlauf der Zeit immer weniger um die persönliche Situation des Antragstellers ging. In den Vordergrund rückte stattdessen der Grad der Erwünschtheit eines Kollektivs und damit der Nachweis, ob der Einzubürgernde als "deutschstämmig", "fremdstämmig" oder "kulturfremd" anzusehen sei.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.03.2007

Durchaus instruktiv findet Rezensent Christian Hillgruber diese historische Analyse der Einbürgerungspraxis im Deutschen Reich 1871-1945, die Oliver Trevisiol vorgelegt hat. Im Mittelpunkt der Arbeit sieht er die Handhabung des Ermessensspielraums der Einbürgerungsbehörden in Preußen, Baden und Bayern. Deutlich wird für ihn, dass Kriterien wie Geschäftsfähigkeit, Unbescholtenheit, Unterkommen und Unterhaltsfähigkeit der Bewerber im wesentlichen konstant blieben. Insgesamt hat die Untersuchung auf ihn allerdings einen ambivalenten Eindruck hinterlassen. Einerseits bescheinigt er dem Autor, mit differenzierten Erkenntnissen zu punkten. Anderseits hält er ihm vor, "in politischer Absicht" "pauschale" Thesen aufzustellen, die Hillgruber so nicht stehen lassen kann. Mit Trevisiols Bewertung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 als pränationalsozialistisch etwa ist er keineswegs einverstanden. Ganz und gar "indiskutabel" hält er schließlich die Äußerungen des Autors zu Staatsangehörigkeitsrecht und Einbürgerungspraxis der frühen Bundesrepublik.
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