Alfred Hirsch

Recht auf Gewalt

Spuren philosophischer Gewaltrechtfertigung nach Hobbes.
Cover: Recht auf Gewalt
Wilhelm Fink Verlag, München 2004
ISBN 9783770538690
Kartoniert, 381 Seiten, 44,90 EUR

Klappentext

Gehörte Gewalt in vormoderner Zeit noch zu jenen sozialen und politischen Praktiken, die kaum einer Rechtfertigung bedurften, wird sie mit dem Aufkommen eines vernunft- und subjektzentrierten Denkens diskreditiert. Die sozialen und politischen Beziehungen der Menschen sollen zugunsten einer rationalen Einhegung und Monopolisierung von Gewalt von dieser selbst weitgehend befreit werden. In dieser neuzeitlichen Sinnstiftung von Gewalt als Rechtfertigungsdiskurs wird nunmehr die Priorität auf eine 'sinnvolle' Gewalt gelegt, die dabei zumeist als 'Gegen-Gewalt' gerechtfertigt wird. Auch im philosophischen Denken der Neuzeit nimmt Gewaltrechtfertigung eine vorrangige Stelle ein, was in erstaunlichem Maße auch für jene philosophischen Ansätze gilt, die sich explizit gewaltkritisch und dekonstruktiv entwerfen. Aber gerade darin zeigt sich, dass dem neuzeitlichen Diskurs der Gewaltrechtfertigung nicht durch bloße Absichtserklärungen zu entkommen ist, sondern dass es einer besonderen List bedarf, um nicht stets in seine Fallen zu geraten.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.08.2004

Überhaupt nicht einverstanden ist Michael Pawlik mit Alfred Hirschs Dissertation zur neuzeitlichen Gewaltlegitimation, von dessen ambitioniertem Dekonstruktionsvorhaben nach Pawliks Meinung "buchstäblich nichts übrig bleibt". Dekonstruiert habe Hirsch nur seinen "eigenen "Begründungsanspruch", lautet das ungnädige Urteil. In Ungnade gefallen ist Hirsch bei Pawlik, weil er sich in dessen Augen als "Friedensgläubiger" erweist, der zwar jede Menge Bedenken gegen die Gewaltlegitimation auf Seiten des Staates vorträgt, aber diese Bedenken ganz bedenkenlos und suggestiv ausbreitet und damit nur andere Gläubige erreichen dürfte, wie Pawlik böse anmerkt. Alle drei Hauptargumente Hirschs sieht der Rezensent als widerlegt an; um eines davon herauszugreifen: Hirsch moniert die Gefahr, dass (staatliche) Gewalt außer Kontrolle geraten und das soziale Klima vergiften könne. In der Tat gebe es in der Geschichte eine Menge Beispiele dafür, gesteht Pawlik ein, trotzdem findet er Hirschs Argumentation viel zu pauschal, da sie in keiner Weise auf die Bemühungen des bürgerlichen Rechtsstaates in den vergangenen 150 Jahren reagiert, diesen Gefahren entgegenzuwirken. Ähnlich ergeht es dem Rezensenten mit anderen Argumentationssträngen des Autors, mit deren Hilfe dieser "die Begründungsanstrengungen der gesamten politischen Philosophie" vom Tisch fegt.
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