Christoff Jenschke

Der völkerrechtliche Rückgabeanspruch auf in Kriegszeiten widerrechtlich verbrachte Kulturgüter

Cover:  Der völkerrechtliche Rückgabeanspruch auf in Kriegszeiten widerrechtlich verbrachte Kulturgüter
Duncker und Humblot Verlag, Berlin 2005
ISBN 9783428112142
Kartoniert, 374 Seiten, 88,00 EUR

Klappentext

Durch den Krieg der USA und ihrer Verbündeten gegen den Irak im Jahre 2003 ist das Thema der Arbeit von Christoff Jenschke wieder höchstaktuell geworden: Die Rückführung von Kulturgütern, die in Kriegszeiten widerrechtlich verbracht wurden. Auf dem internationalen Kunstmarkt finden sich derzeit einige der aus den irakischen Museen geplünderten Kunstschätze wieder. Auch die Verhandlungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Russland über die Restitution deutscher Kulturgüter sind noch immer nicht abgeschlossen. Der Verfasser gibt einen umfassenden Überblick über den Anspruch auf Rückführung von in Kriegszeiten widerrechtlich verbrachten Kulturgütern. In verschiedenen Kapiteln werden die Anspruchsgrundlagen, der Umfang des Anspruchs und die Einwände gegen einen solchen Restitutionsanspruch behandelt.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24.08.2005

Überzeugend findet Rezensent Christian Hillgruber diese Studie Christoff Jenschkes über völkerrechtliche Fragen, welche die Rückführung von Kulturgütern betreffen, die in Kriegszeiten erbeutet wurden. Der Autor untersuche zunächst die vertragsrechtlichen und gewohnheitsrechtlichen Grundlagen für einen Rückführunganspruch, der in erster Linie auf Naturalrestitution gerichtet sei. Ausführlich gehe er dann auf mögliche völkerrechtliche Einwände des verpflichteten Staates gegen einen geltend gemachten Rückführungsanspruch ein. Hillgruber berichtet, dass nach heute geltendem Völkerrecht eine Einbehaltung von erbeuteten Kulturgütern als Reparationsleistung ausscheidet und dass diese auch nicht enteignet werden dürfen. In Betracht komme allerdings ein Zurückbehaltungsrecht bei gegenseitigen Leistungsverpflichtungen, sofern die Gegenforderung mit der Rückforderung in einem engen Sachzusammenhang stehe. "Die völkerrechtlich klare Rechtslage ist das eine", resümiert der Rezensent, "die Praxis einiger Staaten (man denke nur an russische Beutekunst-Gesetz) teilweise eine andere".
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