Stichwort

Sterbehilfe

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Leseprobe zu Götz Aly: Die Belasteten. Teil 3

Vorgeblättert 28.02.2013 […] Die ersten beiden Paragraphen lauteten: »(1) Wer an einer unheilbaren, sich oder andere stark belästigenden oder sicher zum Tode führenden Krankheit leidet, kann auf sein ausdrückliches Verlangen mit Genehmigung eines besonders ermächtigten Arztes Sterbehilfe durch einen Arzt erhalten. (2) Das Leben eines Kranken, der infolge unheilbarer Geisteskrankheit sonst lebenslänglicher Verwahrung bedürfen würde, kann durch ärztliche Maßnahmen, unmerklich für ihn, beendet werden.« So existierte das fertige Gesetz für die Vollstrecker und deren Gehilfen in den Krankenhäusern und Pflegeheimen, Gesundheits- und Fürsorgeämtern und ließ diese ruhig schlafen. […]
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