Vorgeblättert

Leseprobe zu Götz Aly: Die Belasteten. Teil 3

28.02.2013.
Um eine Gewissenslast erleichtert

Die Geheime Reichssache Euthanasie, die doch öffentlich war, bestand in einer Offerte an jeden einzelnen Volksgenossen, an die Verwandten der Opfer und an die mittelbar beteiligten Ärzte, Pfleger, Schwestern und Verwaltungsangestellten, sich individuell aus der Verantwortung zu stehlen. So konnten Millionen Deutsche ein uneingestandenes, nirgends dokumentiertes und das Gewissen erleichterndes Komplizentum eingehen. Allerdings verlangten nicht wenige Ärzte, die direkt mit der Exekution der Kranken und Behin derten befasst waren, nach Rechtssicherheit. Von Werner Catel, der als einer der führenden Pädiater über Leben und Tod Tausender Kinder entschied, ist das Wort überliefert: »Was wir hier tun, ist Mord.« Er und andere Ärzte drängten auf Legalität und gesetzlich verankerte Normen, während es den von Gefühlsschwankungen und Todeswünschen angefochtenen engeren Verwandten potentieller Opfer darauf ankommen musste, dass das Morden hinter angeblich kriegsbedingten Verlegungen, gefälschten Todesursachen und amtlichen Beileidsschreiben verborgen blieb.

Hitler und seine Mitarbeiter vermochten es, diesem nicht zu lösenden Konflikt über Jahre hinweg eine für alle Seiten erträgliche Form zu geben: Sie ließen das Sterbehilfegesetz von interessierten Ärzten diskutieren und ausformulieren, setzten es jedoch nicht in Kraft. Entsprechend der Präambel betraf es »Menschen, die wegen einer unheilbaren Krankheit ein Ende ihrer Qual herbeisehnen oder infolge unheilbaren chronischen Leidens zum schaffenden Leben unfähig sind«. Die ersten beiden Paragraphen lauteten: »(1) Wer an einer unheilbaren, sich oder andere stark belästigenden oder sicher zum Tode führenden Krankheit leidet, kann auf sein ausdrückliches Verlangen mit Genehmigung eines besonders ermächtigten Arztes Sterbehilfe durch einen Arzt erhalten. (2) Das Leben eines Kranken, der infolge unheilbarer Geisteskrankheit sonst lebenslänglicher Verwahrung bedürfen würde, kann durch ärztliche Maßnahmen, unmerklich für ihn, beendet werden.«

So existierte das fertige Gesetz für die Vollstrecker und deren Gehilfen in den Krankenhäusern und Pflegeheimen, Gesundheits- und Fürsorgeämtern und ließ diese ruhig schlafen. Umgekehrt schliefen die nächsten Verwandten der Opfer sehr viel eher ruhig und vermieden den Gewissenskonflikt mit ihrer weithin christlich geprägten Herkunftsmoral, wenn es kein veröffentlichtes Gesetz gab. Nur auf dieser Grundlage konnte gegenüber Eltern behinderter Kinder von Behandlung die Rede sein, wenn Todesspritzen gemeint waren, konnte gegenüber Ehefrauen von Syphilitikern oder Säufern von Verlegung aus Gründen der Reichsverteidigung gesprochen werden, wenn die Gaskammer das Ziel war. Wörter wie töten und morden mussten um der einverständlichen Beschönigungen willen vermieden werden. Die derart von Volk und Führung gemeinsam errichteten und mehrheitlich respektierten Tabus wurden in den meisten deutschen Familien für viele Jahrzehnte gewahrt. Nachdem die Organisatoren der Euthanasie zwischen Januar 1940 und August 1941 mehr als 70000 wehrlose Menschen ermordet hatten, inspizierten sie im Herbst 1941 die deutschen Heil- und Pflegeanstalten, um Unterlagen für die Reorganisation des Anstaltswesens zu gewinnen. Dabei notierten sie auch, wie die Medizinaldezernenten und Anstaltsdirektoren die vorangegangene »Aktion «, also das Morden, bewerteten. Relativ häufig äußerten sich die Verantwortlichen ähnlich wie Ernst Lüdemann, über den es in einem Bericht heißt: »Während des Aufenthaltes in Rickling (Anstalt der Inneren Mission in Schleswig-Holstein) lernte ich auch den dortigen Anstaltsarzt Dr. Lüdemann kennen. (…) Er wies darauf hin, dass die Schwierigkeit eben deshalb entstünde, weil die ganze Aktion nicht durch ein Gesetz untermauert sei, (…) die Aktion sei ihm aus nordisch-germanischer Einstellung und seiner ärztlichen Tätigkeit verständlich und in vielen Fällen begrüßenswert, doch wie gesagt, mangelndes Gesetz, unzureichende Erfassung usw. Zu fördern wäre eine bessere Unterstützung im Volk durch die Propaganda der Bewegung.«

Im Winter 1942 / 43 überprüfte eine siebenköpfige Kommission von Ärzten 110 sächsische Anstalten und deren Insassen und versuchte auch hier herauszufinden, wie weit »die Aktion« von den jeweiligen Leitern akzeptiert, abgelehnt oder begrüßt wurde. Im Abschlussbericht heißt es dazu: »Während unserer monatelangen Tätigkeit (…) gewannen wir den Eindruck, dass die Leiter der Anstalten beziehungsweise Heime, abgesehen von wenigen Klerikalen, zum Beispiel am katholischen Antoniusstift in Kamenz und der Epileptikeranstalt der Inneren Mission in Klein-Wachau, und von einzelnen Leitern der kleineren Heime im Zittauer Bezirk, dem Euthanasieproblem durchaus positiv gegenüberstehen. Nirgends wurden uns irgendwelche nennenswerten Schwierigkeiten gemacht; überall unterstützten uns die Anstalts- beziehungsweise Heimleitungen bei unserer Tätigkeit und stellten uns bereitwillig die vorhandenen Aktenunterlagen und Krankengeschichten (…) zur Verfügung. (…) Auch dort, wo man der Euthanasiefrage gegenüber aus religiösen Bedenken heraus negativ eingestellt ist, fanden wir keine nennenswerte Obstruktion.«

Teil 4

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