Alexander Ignor

Geschichte des Strafprozesses in Deutschland 1532-1846

Von der Carolina Karls V. bis zu den Reformen des Vormärz
Cover: Geschichte des Strafprozesses in Deutschland 1532-1846
Ferdinand Schöningh Verlag, Paderborn 2002
ISBN 9783506733986
Broschiert, 324 Seiten, 34,80 EUR

Klappentext

Die Entwicklungsgeschichte des Strafprozesses in Deutschland - vom "Inquisitionsprozess" bis zur Entstehung des "reformierten Strafprozesses", von der Constitutio Criminalis Carolina, der Peinlichen Gerichtsordnung Kaiser Karls V. (1532), bis zu den badischen und preußischen Reformgesetzen des Vormärz, die das moderne Strafgerichtsverfahren auf den Weg brachten. Eine für Rechts- und Allgemeinhistoriker interessante Arbeit.

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 09.05.2003

Alexander Ignors "Geschichte des Strafprozesses in Deutschland 1532 bis 1846" hat Rezensent Gerd Roellecke rundum überzeugt. Wie Roellecke darlegt, schildert Ignor darin die Entwicklung vom älteren Anklageprozess über das Inquisitionsverfahren zum modernen Anklageprozess. Vor allem die Wendung vom Inquisitions- zum modernen Anklageverfahren nach Auskunft Roelleckes die Wissenschaft viel beschäftigt. Gegen die verbreitete Ansicht, im Zuge des Zeitalters der Aufklärung seien die "Fehler" des Inquisitionsprozesses erkannt und unter dem Einfluss der konstitutionellen Bewegung im Staatsrecht korrigiert worden, zeige Ignor, dass der Kerngehalt strafrechtlichen Unrechts nicht länger in der Sünde gegen Gott gesehen wurde, "sondern in der Verletzung ... der Normen, welche die Bestandsinteressen der Gesellschaft und des einzelnen garantieren sollen." (Ignor). Diese Einsicht belege der Verfasser so einleuchtend, resümiert der Rezensent, "dass man sogar den Inquisitionsprozess besser versteht und etwas freundlicher beurteilt."
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Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 04.09.2002

Zunächst einmal ringt es Michael Stolleis ziemlich viel Bewunderung ab, dass der Autor den "Mut" hat, sich dem "enormen Materialgebirge" seines Themas so unerschrocken zu widmen. Eine umfassende Geschichte des Strafprozesses in Deutschland ist nämlich längst überfällig, da die aktuellste Studie von 1947 stammt, bemerkt der Rezensent. Die historischen Eckdaten, die Ignor zwischen dem Kriminalgesetzbuch Karl V. von 1532 und dem Vormärz 1848 gewählt hat, findet die Zustimmung des Rezensenten, der darin immer noch ein gewaltiges Betätigungsfeld erkennt. Er lobt die Darstellung für ihren mehrfachen Perspektivwechsel, weil sie das "bisherige Bild" erweitert und Gerechtigkeit als fragil und kaum erreichbar zeigt. Vollkommen zufrieden ist Stolleis allerdings nicht. Dem Erzählgestus Ignors, der ihn an einen "Museumswärter" erinnert, der die Besucher dazu bringen will, "sich zu wundern", kann er nämlich ganz und gar nichts abgewinnen. Es empört ihn, dass sich der Autor seine "Leser naiver herrichtet, als sie es wirklich sind". Außerdem sieht er Ignor wenigstens teilweise an der Materialfülle seiner Quellen scheitern, wofür unser Rezensent allerdings Verständnis hat. So stellt Stolleis am Ende fest, dass auch nach der Lektüre in der Geschichte des Strafprozesses "große weiße Flecken" bleiben. Doch immerhin sieht er in der Studie eine "wichtige Etappe" zu einer historischen Aufarbeitung des Themas genommen.
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