Werbung / Mediadaten

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

16.08.2005. Alle Informationen zu den AGB des Perlentauchers.
1. Auftragspartner
1.1. Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für alle bei der Perlentaucher Medien GmbH buchbaren Werbeformate und sonstige Leistungen.
1.2. Die Perlentaucher Medien GmbH übernimmt die Beratung und Vermarktung von Werbung auf Internet-Seiten. "Werbeauftrag" im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Auftrag eines Auftraggebers an die Perlentaucher Medien GmbH zur Schaltung einer oder mehrerer Werbeflächen zum Zwecke der Verbreitung im World Wide Web.
1.3. Eine "Werbefläche" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen: (1) einem Text, oder (2) einem Bild ("Button" oder "Banner") jeweils mit einer Verlinkung auf ein Angebot oder ein Produkt.
1.4. Die Perlentaucher Medien GmbH bietet die Gestaltung und technische Bereitstellung von Internetauftritten (Websites) Dritter unter dem Markennamen "Buchmaschine" an.
1.5. Eine "Buchmaschine" im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen kann aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen: (1) eine oder mehrere Webseiten nach unseren technischen Vorgaben und nach gestalterischer Maßgabe des Auftraggebers. (2) ein Redaktionssystem zur einfachen Pflege und Ergänzung von Inhalten der Webseiten.

2. Auftragsabschluss, Preise und Rabatte
2.1. Angebote von der Perlentaucher Medien GmbH sind in jedem Fall freibleibend. Der Auftrag kommt ausschließlich durch schriftliche (auch elektronische wie z.B. Email) Bestätigung des Werbeauftrags durch die Perlentaucher Medien GmbH, durch Einstellen in die Internetseiten der Perlentaucher Medien GmbH oder durch sonstige Erbringung der Werbeleistung zustande. Mündliche, insbesondere telefonische Bestätigungen können eine schriftliche Bestätigung nicht ersetzen. Der Auftrag kommt in dem bestätigten, ggf. vom Angebot abweichenden, Umfang zustande, auch wenn die Platzierung noch nicht festgelegt wurde.
2.2. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die einen Auftragsbestandteil bildenden Preislisten. Die Gültigkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird, soweit sie mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht übereinstimmen, ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber Anwendung, ohne das ihre erneute Einbeziehung erforderlich ist.
2.3. Die aktuellen Preise und Rabatte sind der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Diese verstehen sich grundsätzlich zuzüglich MwSt. in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Mindestbestellwert ist 175,00 Euro. Bei einer Änderung der Preisliste gilt die Regelung von Ziffer 9.
2.4. Eine Stornierung von Aufträgen ist möglich. Sie muss schriftlich bei der Perlentaucher Medien GmbH eingehen. Bei einer Stornierung mindestens 5 Werktage vor Schaltungsbeginn entstehen dem Auftraggeber keine Kosten. Spätere Stornierungen werden pauschal mit einer Bearbeitungsgebühr von 50 % des Netto-Auftragswertes berechnet. Daneben wird der bis zum Zeitpunkt der Stornierung abgegoltene Auftragswert mit angeglichenem Rabattsatz in Rechnung gestellt. Stornierungen von bereits laufenden Schaltungen sind nur durch Austausch mit anderen Aufträgen gleicher Art und Volumen möglich, wobei bereits verbrauchte Volumina des alten Auftrages mit dem Volumen des neuen Auftrages verrechnet werden. Eine Gutschrift über den restlichen Auftragswert ist nicht möglich.

3. Aufträge von Agenturen, Werbetreibenden
3.1. Aufträge von Werbeagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Auftraggebers bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der Perlentaucher Medien GmbH.
3.2. Für Aufträge, die über eine Werbeagentur erteilt werden, kann eine Mittlervergütung (Annoncen-Expedition) von max. 15 % auf das Rechnungsnetto vergütet werden, d. h., auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer vor Skonto. Bei Veränderungen eines Rabattes durch Zubuchung oder Skonto wird die Agenturvergütung neu berechnet. Der Ausgleich erfolgt durch Nachberechnung oder Vergütung.
Buchungen der Werbeformen "Einzeltitelwerbung" und "Kultur-Info" sind von der Mittlervergütung ausgeschlossen.


4. Zahlungsbedingungen
4.1. Es gilt die Vergütung gemäß Auftragsbestätigung. Ist in der Auftragsbestätigung keine Vergütung bestimmt, gelten die zum Zeitpunkt des Auftragsbeschlusses gültigen Preise gemäß Preisliste. Die genaue Abrechnung erfolgt zu Beginn des vereinbarten Schaltungszeitraumes. Ab einer Buchungssumme von ? 25.000,00 Netto besteht die Möglichkeit, im gegenseitigen Einvernehmen mit der Perlentaucher Medien GmbH eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen.
4.2. Bucht ein Auftraggeber mehrmals innerhalb eines Kalenderjahres, so gilt für die jeweils zuletzt erfolgte Buchung der Rabattsatz der jeweils gültigen Preisliste, der sich zum Zeitpunkt dieser Buchung aus den kumulierten Auftragssummen des laufenden Jahres ergibt. Eine Rückvergütung von Rabatten für zuvor erfolgte Buchungen innerhalb des Kalenderjahres erfolgt nicht.
4.3. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des vom Auftraggeber zu zahlenden Rechnungsbetrages ist die Gutschrift am 14. Tag auf dem in der Rechnung angegebenen Konto. Der jeweils fällige Betrag muss spätestens am 30. Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben sein.

5. Zahlungsverzug
5.1. Wenn die Zahlungstermine und -fristen ohne rechtmäßigen Grund nicht eingehalten werden oder der Perlentaucher Medien GmbH eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers bekannt wird, kann die Perlentaucher Medien GmbH bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restliche Einstellung der Werbung Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist die Perlentaucher Medien GmbH berechtigt, auch während einer Werbungseinstellung das Einstellen weiterer Werbung ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der Vergütung und von dem Augleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
5.2. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden für das Jahr Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basissatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 9. Juni 1998 erhoben.
5.3. Der Auftraggeber darf gegen Vergütungsforderungen von der Perlentaucher Medien GmbH nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ist der Auftraggeber Kaufmann, kann er ein Zurückbehaltungsrecht nur in den Fällen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche geltend machen.

6. Rahmenbedingungen für die Schaltung von Werbeflächen
6.1. Zur Schaltung von Werbeflächen stellt die Perlentaucher Medien GmbH eine technische Plattform zur Verfügung. Nur im Rahmen der technischen Standards der Plattform ist die Schaltung von Werbeflächen möglich. Ein Erfolg der Werbefläche wird nicht zugesichert.
6.2. Die Platzierung von Werbung ist ausschließlich auf den in der Preisliste ausgewiesenen Flächen und nach den dort beschriebenen Vorgaben möglich.

7. Inhaltliche Beschränkungen und Haftung des Auftraggebers
7.1. Die Perlentaucher Medien GmbH behält sich vor, Werbeaufträge insgesamt oder einzelne Werbeflächen im Rahmen eines Werbeauftrages abzulehnen bzw. nachträglich zu entfernen, sofern die Inhalte zum Zeitpunkt der Anlieferung rechtswidrig sind bzw. auf Grund einer Änderung der Rechtslage rechtswidrig werden, auf Angebote eines Wettbewerbers der Perlentaucher Medien GmbH verlinken - oder geeignet sind, das Ansehen der Perlentaucher Medien GmbH zu schädigen. Das gilt auch für Werbeaufträge, die auf solche Inhalte verweisen oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurden. Hierzu zählen insbesondere Informationen und Darstellungen, die zum Rassenhass aufstacheln oder grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorganges in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt (§131 StGB), - den Krieg verherrlichen, - die Gewalttätigkeiten, den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sexuelle Handlungen von Menschen mit Tieren zum Gegenstand haben (§ 184 Abs. 3 StGB).
7.2. Die Ablehnung eines Werbeauftrages sowie die Entfernung einer Werbeschaltung wird dem Auftraggeber mitgeteilt.
7.3. Für Inhalte, die unter das Gesetz zum Schutz vor jugendgefährdenden Schritten fallen oder offensichtlich geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen, darf nur in einer Weise geworben werden, die für sich den Tatbestand der Jugendgefährdung noch nicht erfüllt.
7.4. Die Beachtung des Wettbewerbsrechtes sowie nationaler und internationaler Urheber- und sonstiger Schutzrechte bei der Gestaltung der Werbeinhalte und der unter der Link-Adresse zu findenden Inhalte fällt in die alleinige Verantwortlichkeit des Auftraggebers. Der Auftraggeber stellt die Perlentaucher Medien GmbH von allen Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Rechte durch die Veröffentlichung der Werbeflächen frei und erstattet der Perlentaucher Medien GmbH die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung sowie von Schadensersatzansprüchen in vollem Umfang.
7.5. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Anlieferung einwandfreier, geeigneter elektronischer Vorlagen. Standardwerbeformen (z. B. Banner, Buttons) müssen bis spätestens drei Werktage vor Schaltungsbeginn vorliegen, alle anderen Werbeformen bis spätestens fünf Werktage vor Schaltungsbeginn. Die elektronischen Vorlagen müssen bei Anlieferung eindeutig und unverwechselbar gekennzeichnet sein. Als Produktionsunterlagen werden die Werbebanner in folgenden Dateiformaten akzeptiert: Gif, Jpg, Flash, Javascript, (D)HTML, Java. Abweichende Dateiformate sind nur nach Absprache mit der Perlentaucher Medien GmbH möglich. Etwaige Abweichungen sind mit der Perlentaucher Medien GmbH unverzüglich nach Auftragsabschluss schriftlich oder per Email abzustimmen. Die Aufbewahrungspflicht der Perlentaucher Medien GmbH endet drei Monate nach der letztmaligen Verbreitung des Werbemittels.
7.6. Der Auftraggeber hat unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist. Eventuelle Mängel sind innerhalb der ersten Woche nach Schaltungsbeginn zu rügen. Bei nachträglicher Reklamation trägt der Auftraggeber die Kosten der von ihm gewünschten Änderungen.
7.7. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter oder nachträglicher Anlieferung des Werbematerials und bei Werbematerial mit nicht eindeutiger Kennzeichnung übernimmt die Perlentaucher Medien GmbH keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels. Wenn Werbeaufträge aus den genannten Gründen nicht mehr oder falsch durchgeführt werden können, wird die vereinbarte Werbung dennoch in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu. Der Auftraggeber trägt das Risiko bei der Übermittlung von Werbematerial.

8. Gewährleistung gegenüber dem Auftraggeber
8.1. Die Perlentaucher Medien GmbH gewährleistet Schaltungen der Werbeflächen auf der einvernehmlich festgelegten Seite und eine dem jeweils üblichen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Werbefläche.
8.2. Fällt die Durchführung eines Werbeauftrags aus unvorhersehbaren redaktionellen oder technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, auf Grund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger Gründe aus, so wird die Durchführung des Werbeauftrags nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Die Information erfolgt vor der Umstellung, sofern dies zeitlich vernünftigerweise möglich ist. Unter den gleichen Voraussetzungen wird er Auftraggeber informiert, wenn die Werbeschaltung in ein anderes als das vorgesehene Umfeld eingebettet wird. Sofern der Auftraggeber der Verschiebung der Durchführung des Werbeauftrages bzw. der Einbettung in ein anderes Umfeld nicht schriftlich binnen einer Frist von fünf Arbeitstagen widerspricht, gilt dies als Einverständnis des Auftraggebers. Falls die Werbeschaltung weder vorverlegt noch nachgeholt werden kann oder falls der Auftraggeber der vorgeschlagenen Vorverlegung, Nachholung oder Einbettung in ein anderes Umfeld widerspricht, hat der Auftraggeber Anspruch auf Rückzahlung der bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Zahlungen; es sei denn, das Auftragsvolumen ist bereits verbraucht. Die Produktionskosten der Werbeflächen werden nicht erstattet.
8.3. Die Perlentaucher Medien GmbH wird dem Auftraggeber bei allen Werbeformen das im Auftrag festgelegte Volumen an Pageviews für den jeweils festgelegten Zeitraum liefern. Sollte die im Auftrag garantierte Anzahl der Pageviews nach dieser Verrechnung noch nicht erfüllt sein, erhält der Auftraggeber eine Ersatzlieferung in schnellstmöglicher Zeit. In von der Perlentaucher Medien GmbH zu bestimmenden Einzelfällen erhält der Auftraggeber an Stelle der Ersatzlieferung eine Gutschrift über das nicht geschaltete Volumen, z. B. wenn eine Aktion, für die geworben werden sollte, abgelaufen ist. Verbindliche Grundlage zur Abrechnung der erzielten Pageviews und Ad-Impressions ist ausschließlich das mittels des Ad Servers der Perlentaucher Medien GmbH erstellte Reporting; Daten fremder Ad Server werden nicht als Berechnungsgrundlage akzeptiert.

9. Preisänderungen
9.1. Änderungen der Preise und Rabatte sind jederzeit möglich. Sie werden von der Perlentaucher Medien GmbH im Vorfeld schriftlich angekündigt. Für vereinbarte und bestätigte Werbeauftritte sind die Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von der Perlentaucher Medien GmbH mindesten einen Monat vor der Einstellung mit neuem Preis angekündigt werden. Im Fall einer Preisänderung steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung durch schriftliche Erklärung ausgeübt werden. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

10. Haftung
10.1. Die Perlentaucher Medien GmbH haftet für Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen, jedoch für jedes Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung der Hauptpflichten des Vertrages beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf den üblicherweise in derartigen Fällen voraussehbaren Schaden begrenzt.

11. Sonstiges
11.1. Änderungen oder Ergänzungen zum Vertrag einschließlich Nebenabreden und Änderungen dieser Klauseln bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Erfüllungsort und, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, auch Gerichtsstand ist Berlin. Der Auftraggeber kann jedoch auch vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht verklagt werden. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt deren Wirksamkeit im übrigen davon unberührt. Es gilt deutsches Recht.

Stand: 16.08.2005

Perlentaucher Medien GmbH
Eichendorffstr. 21
D-10115 Berlin
Tel.: 030 - 257 66 43-0
Fax: 030 - 257 66 43-9