Etwa 34000 deutsche Kriegsgefangene wurden zwischen 1941 und 53 von der UdSSR in Schau- und Geheimprozessen wegen Kriegs-, Staats- und Alltagsverbrechen zu hohen Strafen verurteilt, mehrere Hundert hingerichtet. Bis in die neunziger Jahre hinein war Wissenschaftlern der Zugang zu den sowjetischen Akten verwehrt, so dass die Motive und Hintergründe dieser Justiz ungeklärt blieben. In diesem Band werden die Verurteilungen deutscher Soldaten erstmals aus historischer und juristischer Sicht untersucht.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.05.2002
In dem ersten Band einer insgesamt zweibändig geplanten Studie über Sowjetische Militärtribunale zwischen 1941 und 1955 stellen ein Forschungsteam des Hannah-Arendt-Instituts aus Dresden und das Institut für Archivauswertung die Ergebnisse ihres erst jetzt möglich gewordenen Aktenstudiums von 31 Prozessen gegen ehemalige Wehrmachtsangehörige vor, berichtet Rezensent Helmut Altrichter. Der zweite Band werde sich mit der Verurteilung deutscher Zivilisten befassen. Helmut Altrichter folgt den einzelnen Stufen der Repatriierung, Verurteilung, Amnestie oder Übergabe an die deutsche Justiz zu Zeiten des Kalten Krieges. Die Moskaureise Adenauers 1955 half, dieses Kapitel abzuschließen. Die Studie beschäftige sich "präzise und betont sachlich" vor allem mit den politischen Hintergründen juristischer Entscheidungen in der Bundesrepublik, der DDR und der Sowjetunion, das heißt, mit Rechtsstaatlichkeit und Rechtsfindung. Auch wenn erstmals mit genauem Zahlenmaterial gearbeitet werde und in Prozenten Auskunft gegeben werden könne, für welche Delikte die ehemaligen Wehrmachtsangehörigen wann verurteilt wurden, könne die Frage, Kriegsverbrecher oder Spätheimkehrer?, nicht entschieden werden. Dennoch zeigt sich der Rezensent sehr beeindruckt von diesem Band, weil er gerade deutlich mache, "warum die Tatsache der Verurteilung und die Einsicht in die russischen Prozessakten darauf keine Antwort geben".
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