Gewaltengliederung gilt gemeinhin als ein Prinzip, das vorhandene politische Herrschaft durch Recht formalisiert und einschränkt. Christoph Möllers stellt dieser letztlich vordemokratischen Sicht ein Konzept entgegen, in dem die politische, demokratieermöglichende Bedeutung der Teilung von hoheitlicher Herrschaft in drei Gewalten im Mittelpunkt steht. Unter dem zentralen Aspekt der demokratischen Herrschaftsorganisation ergeben sich daraus auch neue Einsichten zum Begriff der Demokratie, zum Verhältnis von Recht und Politik, zur Eigenlegitimation rechtlicher Formen und zur Anwendbarkeit des Gewaltenteilungsschemas jenseits des Staates.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 20.09.2025
Ein weitgehend phänomenales Buch über die beiden Prinzipien des Titels liest Rezensent und Staatsrechtler-Kollege Horst Dreier. Die Beiträge, die es enthält, hat Christoph Möllers laut Dreier zu weiten Teilen schon vorher veröffentlicht, wenn auch manche nicht auf deutsch. Möllers vertrete die Auffassung, dass Recht und Politik immer schon ineinander verschränkt sind und dass sowohl Demokratie als auch Gewaltengliederung der Selbstbestimmung zuarbeiten, erstere der kollektiven, zweitere der individuellen. Außerdem betont der Autor Dreier zufolge, dass der politische Wille sich nicht von einem Volkswillen ableitet, sondern Ergebnis von politischen und rechtlichen Prozessen ist. Zu den weiteren Themen des Buches, auf die der Rezensent eingeht, gehört die spezifische Situation Deutschlands als eines Landes, dessen Verfassungen stets im Rahmen internationaler Beziehungen erarbeitet wurden sowie eine Theorie der Gewaltengliederung, die nicht nur auf Begrenzung, sondern auch auf Ermöglichung politischer Macht abzielt. All das ist klug und elegant geschrieben, Dreier erhebt nur in Detailfragen Einspruch, etwa hinsichtlich des von Möllers verneinten Vorrangs der Legislative. Lediglich ein Register vermisst der Rezensent, sonst ist alles in Butter.
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