Claus Dierksmeier

Der absolute Grund des Rechts

Karl Christian Friedrich Krause in Auseinandersetzung mit Fichte und Schelling
Cover: Der absolute Grund des Rechts
Frommann-Holzboog Verlag, Stuttgart 2003
ISBN 9783772822308
Gebunden, 585 Seiten, 98,00 EUR

Klappentext

In nahezu allen spanischsprachigen Ländern hat seit dem 19. Jahrhundert der harmonische Liberalismus des krausismo eine starke Wirkung entfaltet, der auf das Werk Karl Christian Friedrich Krauses (1781-1832) zurückgeht. Krause wandte die Freiheitsphilosophie des Deutschen Idealismus praktisch an und gelangte dabei zu Postulaten, die zum Zeitpunkt ihrer Niederschrift (1825-1828) zwar viel zu modern waren, um auf breite Akzeptanz stoßen zu können, heute aber verstärkt Aufmerksamkeit erfahren: intergenerationelle Gerechtigkeit, Naturschutz, Subsidiariät und Föderalismus, Weltrechts-Kosmopolitismus etc. Die Arbeit Dierksmeiers zeigt historisch, wie Krause - sich von seinen ehemaligen Lehrern Fichte und Schelling kritisch absetzend - zu einer eigenen Metaphysik der Freiheit vordringt. Das systematische Ziel ist, die Tragfähigkeit des krauseschen Liberalismus als einer modernitätstauglichen und normativ begründungsfähigen Freiheitsphilosophie nachzuweisen.

Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 10.09.2004

Angesichts des chronischen Mangels an Literatur zum Politischen in der Philosophie Schellings begrüßt Rezensent Hans Jörg Sandkühler diese Arbeit zur Rechtsphilosophie bei Fichte und Schelling, die Claus Dierksmeiers nun vorgelegt hat. Dierksmeier spüre darin einem hierzulande kaum bekannten Studenten Schellings, K. Ch. F Krause, und dessen Auseinandersetzung mit Fichte und Schelling nach. Das Thema "Freiheit" gebe dabei den Focus Untersuchung ab. Sandkühler prophezeit, dass vor allem das Schelling-Kapitel in der Zunft Debatten auslösen wird. Schließlich setze Dierksmeiers Plädoyer für Krause Schellings Rechtsdenken in ungünstiges Licht. Auch wenn Sandkühler einräumt, dass Schelling gegen den liberalistischen "Notstaat" polemisiert hat, mag er Dierksmeiers Einschätzung des Philosophen als totalitären Staatsideologen nicht teilen. Dierksmeier übersehe dabei, dass Schelling das Recht als Regulativ der Freiheit in der Moderne, den Staat als Korrektiv der bürgerlichen Gesellschaft verstanden habe.
Lesen Sie die Rezension bei buecher.de

Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.08.2003

Claus Dierksmeiers "Der absolute Grund des Rechts" bei dem in Deutschland weitgehend unbekannten Philosophen Karl Christian Friedrich Krause (1781 bis 1832) hat Rezensent Michael Pawlik letztlich nicht überzeugt. Seine anfangs formulierte Frage, ob Dierksmeiers Ausgrabung Krauses wirklich ein große Entdeckung ist, die mit einer ganzen Reihe von Tagungen, Akademien und Sonderforschungsbereichen gewürdigt werden sollte, beantwortet er negativ. Wie er detailliert ausführt, stößt sich Krause wie Hegel an Kants negativ bestimmten Rechtsbegriff, dem er eine positive Bestimmung des Rechts als Qualität des freien Willens entgegensetzt. Durchaus Modern muten Pawlik dabei Krauses Überlegungen an, wonach die Rechtsgemeinschaft immer auch eine Solidargemeinschaft sein muss. Woran sich Pawlik allerdings stößt, ist Krauses metaphysische, letztlich theologische Begründung des Rechts. Hier setzt auch seine Kritik an Dierksmeier an. Zwar gesteht er ihm zu, dass Krauses Begründung der Menschenwürde leistungsstark sein mag. Dierksmeiers These von der Voraussetzungsarmut dieser Begründung kann er allerdings nicht teilen. So subtil und kenntnisreich Dierksmeier auch die Auffassungen Krauses rekonstruiere, konstatiert Pawlik, "so unbefriedigend ist doch sein einseitig affirmativer Charakter". Die aus Krauses metaphysischer Begründung des Rechtsbegriffs resultierenden politischen Folgeprobleme etwa handelten Krause und sein Exeget "nur oberflächlich" ab. So steht für Pawlik nach der Lektüre fest, dass Krause nicht ganz zu Unrecht unbekannt ist: "Der ewige Privatdozent aus Eisenberg in Thüringen bleibt eine randständige Figur."
Lesen Sie die Rezension bei buecher.de