Deutsch und Latein. Herausgegeben von Rolf Knütel, Berthold Kupisch, Thomas Rüfner und anderen. Gegenstand der Bücher 28 bis 34 ist das römische Erbrecht. Die an Einzelheiten reiche Darstellung lässt die Bedeutung der Materie für die besitzenden Klassen erkennen. Ausgangspunkt der Erörterungen sind Fragen der seit alters vorherrschenden Erbfolge durch letztwillige Verfügung, durch Testament (testamentum):
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.02.2013
Ein Riesenwerk, das da noch auf uns zukommt. Aber auch ein Vergnügen eigener Art, wie Michael Stolleis versichert, der sich zunächst dem nun vorliegenden Teil des "Corpus Iuris Civils" zuwendet, der sich mit dem testamentarischen Erbrecht befasst, alles ausgewogen übersetzt und kommentiert, wie der Rezensent weiß. Nicht unbedingt auf den ersten, doch auf den zweiten Blick erkennt Stolleis, wie bestimmend die römische Rechtspraxis für die damaligen Zeit (533 n. Christus) im Mittelmeerraum war, und wie sie als Tiefenstrom bis heute nachwirkt. Erbmasse, wahre und falsche Erben, Vermächtnisse, die exakte Auslegung des Begriffs "Toilettenartikel", all das, erklärt, Stolleis, ist in diesem Regelwerk behandelt und definiert, und zwar in respektgebietender gedanklicher Klarheit, wie Stolleis findet. Besonders reizvoll findet es er übrigens, Textfragmente römischer Klassiker in diesem Werk wiederzufinden. Beim Nachvollziehen ihrer Vernunft und Sachlichkeit sieht der Rezensent römische Szenen vor sich.
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