Mit einem Vorwort von Detlef Liebs. Mit Kunkels "Römischen Juristen" legt Böhlau ein Standardwerk wieder auf, das die rechtshistorische Forschung fast ein halbes Jahrhundert lang geprägt und inspiriert hat. Das Buch erschien erstmals 1952 unter dem Titel "Herkunft und soziale Stellung der römischen Juristen". Das Buch leistete nichts Geringeres als die Einführung der Prosopographie - der Personenkunde, die für die Alte Geschichte von Heroen wie Friedrich Münzer fruchtbar gemacht wurde - in die Wissenschaft vom Römischen Recht. Das war insofern eine Revolution, als Recht ohne Ansehen der Person zu sprechen ist und Juristen nach dem großen Vorbild der Römer bestrebt sind, ihre persönlichen Lebensumstände nicht in die Rechtsfindung einfließen zu lassen. Naturgemäß gelingt das nie vollkommen. Wie unvollkommen es schon den römischen Juristen gelang, kann genauer erst seit Kunkels Werk und den mannigfach darauf aufbauenden neueren prosopographischen Studien erfasst werden.
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