Herausgegeben von Albrecht Cordes, Heiner Lück, Dieter Werkmüller. Bearbeitet von Ruth Schmidt-Wiegand. Erste Lieferung (Aachen - Anarchismus). Das auf insgesamt sechs Bände berechnete Werk erscheint in Lieferungen. Diese Neuauflage verfolgt ein doppeltes Ziel: Sie will einerseits die erfolgreiche Tradition der interdisziplinären Zusammenarbeit fortführen, andererseits Platz für die neuen Themen der Rechtsgeschichte einräumen. Wie schon in der Vorauflage soll "die gesamte Rechtsgeschichte, die sich in Deutschland entfaltet hat, mithin auch diejenige der Romanisierung unseres Rechts" (Adalbert Erler im Vorwort zur ersten Auflage), thematisiert werden. Dies bleibt ebenso Leitbild wie das Bekenntnis zur kirchlichen Rechtsgeschichte und zur Strafrechtsgeschichte. Der Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts sowie der Geschichte von öffentlichem Recht und Verwaltung hingegen wird sich die zweite Auflage stärker öffnen. Unverändert wird jedoch die Rechtsgeschichte des Mittelalters und der frühen Neuzeit den ihr gebührenden Platz im Gesamtwerk einnehmen und in ihrer ganzen Forschungsbreite dargestellt werden. Weiterhin reflektiert sich die allmähliche Einigung Europas in der Absicht, auch den rechtshistorischen Horizont über die nationalen Grenzen hinaus zu erweitern. Dies wird durch die systematische Aufnahme von Übersichtsartikeln zu den einzelnen europäischen Ländern erreicht.
Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 17.11.2004
Dreiunddreißig Jahre hat es gedauert, von 1964 bis 1997, bis die erste Ausgabe dieses Handwörterbuch komplett war, gerade mal sieben Jahre später begannen dessen Herausgeber mit einer Aktualisierung. Für den rezensierenden Rechtshistoriker Rainer Maria Kiesow eine bitter nötige Anstrengung. Denn in seiner bisherigen Version erschien ihm das Handwörter zur deutschen Rechtsgeschichte als "Monument einer sich traditionell verstehenden, gegenüber theoretischen, philosophischen, soziologischen, politischen Irritationen weitgehend indolenten Rechtshistoriografie". Mit Erleichterung nimmt er daher zur Kenntnis, dass die nun vorliegende erste Lieferung der zweiten Auflage kein blanker "Aufguss des Originals" ist. Es ist "thematisch breiter" und mit mehr "historischer Tiefe" angelegt. Trotzdem bleiben einige für ihn schwerwiegende Kritikpunkte: Neben einem gründlichen Lektorat vermisst Kiesow vor allem eine "Idee von Rechtsgeschichte", Überraschungen, Verve: "Als ob wir heute noch an die pure Information glauben könnten", stöhnt er. Verwunderlich findet er auch Einträge zu "Adel", "Affotamie", "Akzise" oder "Amira, Karl von". Die, lästert Kiesow, lesen sich, als wären sie von Hundertjährigen geschrieben worden.
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