Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.12.2004
Ganz furchtbar findet Staatsrechtler Christian Hillgruber dieses Buch von Klaus Joachim Grigoleit, das sich mit der Frage beschäftigt, ob dem Bundesverfassungsgericht staatsleitende Funktion zugesprochen werden können. Leider versteht man nicht, was den Zorn des Rezensenten so erregt, da er sich nicht die Mühe macht, Grigoleits Gedanken oder Argumente darzustellen. Klar wird, dass sich Hillgruber an der gesamten Konzeption der Arbeit stört: Wie Grigoleit die Stellung des Gerichts verfassungsrechtlich begründet, scheint ihm schon ein ziemlicher Dorn im Auge zu sein. Ganz schlimm findet er aber Grigoleits Ausführungen zur deutsch-deutschen Rechtsprechung des Gerichts. Nach Hillgrubers bruchstückhafter Darstellung spricht Grigoleit davon, dass das Bundesverfassungsgericht die "Rechtsperson Gesamtdeutschland" zwar als Mumie "präparierte und vorführte, sie aber nicht zum Leben erweckte und gegen die Ostpolitik in Stellung brachte". Dagegen behauptet Hillgruber empört, das Gericht habe sich stets als "Hüter der Verfassung" erwiesen. Und der Leser ahnt leider überhaupt nicht, wer hier warum womit worauf zielt.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.11.2004
Dieses Buch könnte die Debatte über die politische Stellung des Bundesverfassungsgerichts "neu entfachen", lobt Gerd Roellecke in seiner Besprechung: "Das Buch ist ein Augenöffner." Das Lob des Rezensenten ist umso höher zu werten, als er die Meinung des Autors Klaus Joachim Grigoleit nicht unbedingt teilt. Worum geht's? Im ersten Teil stellt Grigoleit die These auf, das Bundesverfassungsgericht habe neben der Politik "Leitungsfunktion". Diese These unterfüttert er verfassungsdogmatisch, doch konnte er den Rezensenten nur "halb überzeugen". Roellecke findet die Argumentation zwar "befreiend", doch ist er letztendlich dafür, die "Staatsleitung der Politik vorzubehalten". Im zweiten Teil der Studie beschreibt Grigoleit dann am Beispiel der Rechtssprechung zur deutschen Frage, wie das Bundesverfassungsgericht die Deutschland-Politik "von Anfang bis Ende" mitgestaltet hat. Dieser zweite Teil ist "ein Stück exzellenter Geschichtsschreibung", erklärt unser Rezensent. "Wer künftig die deutsche Geschichte seit 1950 darstellen will, begeht einen handwerklichen Fehler, wenn er die Darstellung Grigoleits nicht berücksichtigt."
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