Körper und Recht

Anthropologische Dimensionen der Rechtsphilosophie
Cover: Körper und Recht
Wilhelm Fink Verlag, München 2003
ISBN 9783770539055
Broschiert, 427 Seiten, 48,90 EUR

Klappentext

Herausgegeben von Ludger Schwarte und Christoph Wulf. Weil das Verhältnis von Körper und Recht sowohl für die humanwissenschaftlichen Forschungen über den Körper als auch für den Bereich des Rechts von herausragender Bedeutung ist, aber bislang kaum thematisiert und theoretisch reflektiert wurde, kann der vorliegende Band einen Anstoß dazu geben, sich der wechselseitigen Verschränkung von Körper und Recht bewusst zu werden. Einerseits stellen die Beiträge des Bandes die zentrale Bedeutung des Körpers für den Bereich des Rechts heraus, andererseits wird der Einfluss von Rechtsbegriffen auf Körperbilder deutlich. Dies gilt für die Geschichte des Rechts genauso wie für die gegenwärtigen Auseinandersetzungen über den menschlichen Körper, den Komplex von Biotechnologie und Macht. Das Ineinandergreifen von Körperbildern und Rechtsbegriffen bei der Konstitution von Rechtsnormen sowie bei Sanktionen, Abweichungen und Aushandlungen wird in einigen Beiträgen als die spezifische Performativität von Recht beschrieben. Daraus ergeben sich Fragen nach der Würde und Natur des Körpers, nach dem Körper als Träger von Rechten, nach dem Körper des Rechts, nach dem Unrecht und "Unkörper", sowie nach dem Verhältnis von Recht und Anthropologie.

Rezensionsnotiz zu Süddeutsche Zeitung, 27.04.2004

Cornelia Vismann erinnert in ihrer Rezension an den Verfassungsjuristen Günter Dürig, der "in einer inzwischen legendären Kommentierung der Menschenwürdegarantie" "gut heideggerisch" an die Geworfenheit des Menschen erinnert habe. Leider habe dieser Einspruch "nichts gegen die Biotechnologien auszurichten vermocht. Den Geistes- und Sozialwissenschaften bliebe da meist nur noch: Anpassung. Und in der Tat, stellt Vismann fest, hat sich das Recht schon angepasst: "Wann das Leben anfängt, wann es aufhört, wodurch verwandtschaftliche Verhältnisse bestimmt sind, all das sind biologische Definitionen, denen die Gesetze hörig folgen." Aber kann das Recht vielleicht auch Unterstützung gewähren im Kampf um den Körper? Dieser Frage widmet sich der von Ludger Schwarte und Christoph Wulf herausgegebene Sammelband zu "Körper und Recht". Viel Hoffnung scheinen die Beiträge der Rezensentin nicht gemacht zu haben. Am ehesten sieht sie widerständische Potenziale in Fallbeispielen, wie sie etwa der Beitrag von Alan Hyde liefere: Rechtstreitigkeiten um das Eigentum an Milzen und um vertragsbrüchige Leihmütter. In diesen konkreten Beispielen werde eine Verwirrung gestiftet, ohne welche "das Recht schnell in die Rolle eines Zulieferunternehmens für das mächtige Bio-Kartell aus Lebenswissenschaften, Gentechnik und Pharmaindustrie" rutsche.
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Rezensionsnotiz zu Frankfurter Allgemeine Zeitung, 01.03.2004

Rezensent Gerd Roellecke erklärt zunächst in seinen eigenen Worten, worum es in diesem von Christoph Wulf und Ludger Schwarte herausgegebenen Sammelband geht. Das zentrale Forschungsfeld des Bandes, die Performativität des Rechts, übersetzt Roellecke als die "zirkushafte Seite" des Rechts, also "etwa die öffentlichen Auftritte des Bundesverfassungsgerichts". Es gehe in den hier versammelten Beiträgen von neunzehn Philosophen, Juristen, Pädagogen und Soziologen also darum, so Roellecke, "über die Schauseite hinter die Schauseite" des Rechts zu kommen. Den Rezensenten stört allerdings, dass die Herausgeber offenbar vor allem an "Rechtskritik" interessiert seien, und zählt auf, was seiner Ansicht nach dafür in diesem Buch zum Verhältnis von Recht und Körper alles fehlt. "Geschichte zum Beispiel." So suche etwa, wer wissen wolle, "wann der Mensch seine Würde erworben hat", hier vergebens. Oder eine "Definition des Lebens", der Tod komme nur unter "Sterbehilfe" vor. Dem Beitrag von Gerald Hartung, der dem Verhältnis von Recht und Körper mit Hilfe von Darwins Abstammungslehre auf den Grund zu kommen versucht, gesteht Roellecke immerhin zu, zu zeigen, "wo die Diskussion anzusetzen hat". Und auch Gunter Gebauer hat mit seinem Beitrag zum Fußball, nach Ansicht des Rezensenten, "über Spiel und Spielregel" einen guten Zugang zum Thema gefunden.
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Rezensionsnotiz zu Neue Zürcher Zeitung, 21.02.2004

Über die gängigen Körper-Konjunkturen in Natur- wie Kulturwissenschaften geht dieser Band hinaus, stellt der rox. zeichnende Rezensent fest. Hier nämlich kommt der Körper als Gegenstand des Rechtssystems in den Blick - oder genauer: die Beiträge fragen nach der Formierung des "kulturellen Körpers" durch das Recht. Diskutiert werde, ganz grundsätzlich, ob etwa "Embryonen, Kleinkinder, geistig Behinderte, Tiere" als Träger von Rechten zu betrachten seien. Was weitere Themen des Bandes betrifft, wird nur Beate Herrmanns Aufsatz über "Self-Ownership" erwähnt.
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