Die Gesetze werden durch die Praxis interpretiert und den gesellschaftlichen Strömungen angepasst. Rechtshistorische Untersuchungen, die sich lediglich oder hauptsächlich auf gesetzliche Normen abstützen, bleiben oft im theoretischen Bereich hängen und sagen über die Praxis kaum etwas aus. Gerade bei rechtshistorischen Untersuchungen fällt die Erforschung schwer, da das Studium der handschriftlichen Dokumente aufwendig und zeitintensiv ist und überdies spezielles Fachwissen voraussetzt. Der Basler Anwalt Dr. Stefan Suter legt nun mit der Publikation "Die strafrechtlichen Bedenckhen der Basler Stadtconsulenten" ein Werk vor, welches sich an den Quellen orientiert. Sämtliche strafrechtlichen Gutachten der Basler Stadtkonsulenten aus der Zeit von 1648 - 1798 wurden einer kritischen Analyse unterzogen.
Rezensionsnotiz zu
Neue Zürcher Zeitung, 09.12.2006
Recht gelungen scheint Lukas Gschwend diese rechtshistorische Studie über 300 strafrechtliche Gutachten der Basler Stadtconsulenten aus den Jahren 1648 bis 1798, die Stefan Suter vorgelegt hat. Die gut geschriebene Untersuchung bietet seines Erachtens einen instruktiven Einblick in die damalige Rechtspraxis und die juristischen Ansichten der Stadtconsulenten. Diese wurden von den Gerichten bei schweren Delikten herangezogen, um strafrechtliche Gutachten zu erstellen. Gschwend attestiert dem Autor, den Beitrag der Stadtconsulenten zur Humanisierung des Strafrechts und damit zum zivilisatorischen Fortschritt zu verdeutlichen.
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