Dieses Buch arbeitet die strafrechtshistorische Diskussion seit dem 19. Jahrhundert speziell zur Entsteheung der strafrechtlichen Schuldzurechnung auf. Im Mittelpunkt steht die Analyse der einschlägigen rechtshistorischen Untersuchungen der letzten 200 Jahre, die sich mit dem Schuldbegriff befassen. Von Interesse sind dabei insbesondere die strafrechtlichen und rechts- bzw. geistesgeschichtlichen Hintergründe, vor denen diese Studien entstanden sind. Besonderes Augenmerk liegt auf dem spürbaren Einfluss der zeitgenössischen Strafrechtsdogmatik - und hier insbesondere das sich ständig ändernde Verständnis des Schuldbegriffs - auf die rechtshistorische Forschung dieser Zeit.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 27.02.2001
Michael Pawlik setzt sich mit einer juristischen Dissertation auseinander, deren Stoff sich dem unkundigen Leser auch nach eingehender Lektüre dieser Rezension nicht ohne weiteres erschließt. Für Pawlik ist Stübingers "materialreiche und gut geschriebene" Studie in erster Linie der Beweis dafür, dass die Strafrechtswissenschaft eine Gegenwartswissenschaft ist. Denn anders als bei der Zivilrechtswissenschaft, die sich in der Gründerzeit des 19. Jahrhunderts auf ihre Geschichte zu berufen begann, war dies für die Strafrechtswissenschaft keine Option: Wie soll man sich auf eine Vergangenheit beziehen, die auf Willkür und Grausamkeit beruhte, fragt Pawlik. Also, referiert er den Autor weiter, rief man die Philosophie zur Hilfe. Bedauerlich findet es der Rezensent, ohne dies näher zu erläutern, dass diese philosophisch fundierte Strafrechtsdogmatik deutscher Herkunft auf die Gestaltung eines europäischen Strafrechts keinen Einfluss ausüben wird.
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