Rezensionsnotiz zu
Neue Zürcher Zeitung, 06.07.2002
Entgegen ihrem Prinzip der Gleichbehandlung geteilter Staaten, hat die Schweiz Südvietnam 1958 nicht nur de facto, sondern auch de iure anerkannt, berichtet Rezensent Georg Kreis in seiner rein informativen Besprechung von Urs Obrists Arbeit über die Beziehungen der Schweiz zum geteilten Vietnam. Wegen ihres problematischen Charakters sei diese Anerkennung aber in einem Geheimbeschluss gefasst worden, fasst Kreis den Hauptbefund von Obrists Studie zusammen. Dabei standen zunächst vor allem wirtschaftliche Interessen im Vordergrund, betont Kreis. Erst später spielten auch politische Überlegungen und ein diplomatisches Interesse an Vermittlungsmöglichkeiten im sich verschärfenden Konflikt zwischen Süden und Norden eine Rolle.
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