9punkt - Die Debattenrundschau

In geradezu komischem Exzess

Kommentierter Rundblick durch die Feuilletondebatten. Wochentags um 9 Uhr, sonnabends um 10 Uhr.
29.09.2020. In der taz bespricht der  Althistoriker Roland Steinacher  die große Germanen-Ausstellung in Berlin und kritisiert, dass sie überhaupt am Begriff der "Germanen" festhält. In der NZZ erklärt der Historiker Andreas Rödder, was ein liberaler Konservatismus sein soll. In der Welt setzt die Philosophin Olivia Mitscherlich-Schönherr auf Bürgerräte. Julia Reda macht in zwei Artikeln auf wichtige Urheberrechtsentscheidungen aufmerksam. Und in der FAZ erklärt Erhard Grundl, kulturpolitischer Sprecher  der Grünen, den Hohenzollern, warum sie leider unter die "Unwürdigkeitsklausel" fallen.
Efeu - Die Kulturrundschau vom 29.09.2020 finden Sie hier

Ideen

In der NZZ bricht der Historiker Andreas Rödder eine Lanze für einen liberalen Konservatismus, der sich gegen die Extreme von links und rechts wehrt. Aber was genau meint er damit? "Die Grundlagen eines liberalen Konservatismus im frühen 21. Jahrhundert sind die der offenen Gesellschaft: die Menschenwürde und der Rechtsstaat, der Ordnung und Humanität sichert; liberale Demokratie und Marktwirtschaft; individuelle und persönliche Freiheit sowie die Entfaltungsfreiheit gesellschaftlicher Institutionen wie Familie, Vereine oder Kirchen. Hinzu kommen der Vorrang gesellschaftlicher Selbstorganisation vor staatlicher Intervention und das Prinzip der Subsidiarität, das individuelle Selbstverantwortung und kollektive Solidarität (in dieser Reihenfolge) verbindet. Wenn es um diese Grundlagen geht, sagen liberale Konservative gegenüber allen Ideologisierungen entschieden Nein: gegen Abwertungen von Gruppen ebenso wie gegen gruppenbezogene Sozialtechnokratie und moralisierende Sprachregulierung, gegen 'Ausländer raus' ebenso wie gegen 'no nations, no borders'. Alles Weitere ist Aushandlung, und dafür existieren keine apriorischen Kategorien."

In der Welt setzt die Philosophin Olivia Mitscherlich-Schönherr eher auf eine neue, zivilisiertere Streitkultur und mehr Mitbestimmung aller Gesellschaftsschichten an politischen Entscheidungen: "In Irland hat sich ein Bürgerrat etwa erfolgreich mit der 'Ehe für alle' auseinandergesetzt. In absehbarer Zeit wäre bei uns unter anderem an Bürgerräte über einen guten gesamtgesellschaftlichen Umgang mit den Corona-Impfungen oder über kommunale Strategien zur Klimaneutralität der Städte zu denken. Die Bürgerräte stehen in der Tradition der Rätebewegung, sollen das Repräsentativsystem jedoch nicht ablösen, sondern ergänzen. Legitimiert werden sie nicht durch Wahlen, sondern indem sie paritätisch durch Losverfahren aus allen Gruppierungen der Bevölkerung gebildet werden. Sie unterlaufen die Zwänge der Wiederwahl, indem sie einmalig zu einem drängenden politischen Problem für einen begrenzten Zeitraum eingesetzt werden."
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Kulturpolitik

Das Staatliche Institut für Musikforschung gehört zur Stiftung Preußischer Kulturbesitz und soll nach dem Gutachten des Wissenschaftsrats schlicht und einfach abgewickelt werden (das Institut wehrt sich, hier), während das dazu gehörenden Musikinstrumentenmuseum irgendwo anders angegliedert wird. Christiane Wiesenfeldt ist damit in der FAZ nicht einverstanden: "Ein Forschungsinstitut mit Museum soll zu einem Museum mit Forschung werden: Musikforschung als nachgeordnetes Phänomen, nicht mehr als Kernaufgabe. Und maximal reduzierte Wissenschaft obendrein, denn sie soll sich künftig, wie in Museen üblich, nurmehr auf die eigenen Bestände konzentrieren. Abgewickelt würde damit in aller Konsequenz das größte außeruniversitäre Forschungsinstitut für Musik in Deutschland."
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Urheberrecht

Die Bundesregierung setzt bei ihrer Umsetzung der EU-Urheberrechtsreform nun doch auf Uploadfilter und erschwert es Nutzern zu erkennen, ob Inhalte überhaupt urheberrechtlich problematisch sind, schreibt Julia Reda bei heise.de: "Oftmals liegt die Schuld dafür bei Rechteinhabern, die alle ihre Veröffentlichungen zur Sperrung via ContentID melden, ohne hierbei zu differenzieren, ob sie überhaupt über Exklusivrechte an den entsprechenden Werken verfügen. So kommt es regelmäßig zur Sperrung von gemeinfreien NASA-Aufnahmen oder von Werken klassischer Musik, deren Urheberrechtsschutz längst abgelaufen ist." In einem zweiten Artikel im Verfassungsblog versucht Reda zu erklären, warum ein EuGH-Prozess über die Rechtmäßigkeit von Hyperlinks, in  den die VG Bild-Kunst verwickelt ist, Implikationen für die Öffentlichkeit hat - die Materie ist juristisch jedoch inzwischen so komplex, dass es ihr kaum gelingt. Es geht um das sogenannte "Framing" von Bildern oder Videos. Unter "Framing" ist das Einbinden von Inhalten zu verstehen, die nicht auf Servern des Seitenbetreibern liegen, mehr hier.
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Internet

Sven Hansen erzählt in der taz, wie Youtube hilft, den oppositionellen vietnamesischen Kanal Thoibao (deutsch "Die Zeit"), der in Deutschland betrieben wird, zu schikanieren. Offenbar ist es die vietnamesische Reigerung selbst, die Youtube mit perönlichkeitsrechtlichen Beschwerden überzieht, die der Konzern einfach an Trung Khoa Le, den Betreiber des Kanals weitergibt: "Die erste Warnmail von Youtube Deutschland vom Oktober 2019 nennt explizit die Regierung in Hanoi als Beschwerdeführerin. Darauf kam es zur Sperrung eines Thoibao-Videos in Vietnam, ohne dass Le informiert wurde, welches Gesetz er gebrochen haben soll, und ohne Möglichkeit zum Einspruch. Inzwischen wird Le immerhin vorab mit Mails informiert. Er frage Youtube stets: 'Bitte teilen Sie mir über den Zeitstempel des Contents mit, für den eine Datenschutzbeschwerde eingereicht wurde. Ohne diese Angabe kann ich nicht prüfen.' Doch Youtube antwortet nie."

Außerdem: In Netzpolitik berichtet Alexander Fanta von Bestrebungen in der EU, Nutzern gegenüber Plattformen wie Facebook und Google mehr Einspruchsrechte zu geben, etwa bei automatischen Sperrungen von Konten.
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Geschichte

Der Althistoriker Roland Steinacher bespricht in der taz die Ausstellung "Germanen - Eine archäologische Bestandsaufnahme" des Berliner Museums für Vor- und Frühgeschichte. Sehr instruktiv findet er sie. Allerdings hätte er gewollt, dass der Begriff der Germanen selbst, der seit 18. Jahrhundert zur nationalen Mythenbildung diente, problematisiert wird: "Rechts des Rheins bis zur Weichsel und nördlich der Donau bis zur Schwarzmeerküste lebte zwischen dem 1. und dem 4. Jahrhundert nach Christus eine Vielzahl von Gemeinschaften, für die erst Cäsar die Sammelbezeichnung 'Germanen' einführte. Diese Wilden waren - so die literarischen Bilder - todesverachtend, tapfer und ein bisschen dumm. Ein Bewusstsein gesamtgermanischer Identität hat es jedoch nie gegeben, daran änderte auch die beinahe verzweifelte Suche deutschtümelnder Wissenschaftler und Scharlatane nichts - bis heute."

Erhard Grundl, kulturpolitischer Sprecher  der Grünen, erklärt in der FAZ, was die "Unwürdigkeitsklausel" im Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 ist. Sie regelt Entschädigungsansprüche bei sowjetischen Enteignungen in der späteren DDR zwischen 1945 und 49. Die Unwürdigkeitsklausel wird gelten, wenn festgestellt wird, dass die Hohenzollern den Nazis "erheblichen Vorschub" geleistet haben, so Grundl. Und hierüber bestehe sehr wohl ein Konsens unter den Historikern: "Wilhelm von Preußen warf sein gesamtes symbolisches Kapital in die Waagschale, um die Nationalsozialisten in konservativen Kreisen salonfähig zu machen und ihnen den Weg zur Macht zu ebnen. Er tat dies mit einer gewissen Stetigkeit und im Bewusstsein, dass seine Unterstützung für Hitler Erfolg haben könnte. Im Hugenberg-Urteil von 2005 sind das die Kriterien für eine erhebliche Vorschubleistung, weshalb der Ausgleichsanspruch der Antragsteller abgelehnt wurde."
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Politik

Bevor in Vergessenheit gerät, dass Donald Trump in den letzten zwanzig Jahren so gut wie keine Steuern gezahlt hat, sei hier noch das heutige Editorial der New York Times zitiert: "Streichen Sie Trumps aktuellen Job aus dem Bild, und was bleibt, ist eine Geschichte, die immer noch Aufmerksamkeit verlangt. Das Porträt eines Mannes, der Hunderte von Millionen Dollar verdiente, ein Leben in geradezu komischem Exzess führte und dennoch in vielen Jahren nichts an Einkommenssteuern zahlte, ist eine Anklage gegen das Einkommenssteuersystem. Es veranschaulicht die tiefgreifenden Ungerechtigkeiten des Steuerrechts und den chaotischen Stand der Rechtsdurchsetzung."
Archiv: Politik