Andreas Toppe geht in seiner aus dem Wehrmachtsprojekt des Instituts für Zeitgeschichte hervorgegangenen Studie der Frage nach, auf welche völkerrechtlichen Grundlagen sich die deutsche Kriegführung im Zweiten Weltkrieg stützte. Er verfolgt den damaligen völkerrechtlichen Diskurs in Deutschland und seine Rezeption durch die deutschen Militärs, indem er sich besonders mit dem Rechtsstatus des Kombattanten sowie dem Besatzungsrecht auseinandersetzt. Schließlich diskutiert er anhand von Befehlen, Rechtsgutachten und Gerichtsurteilen die Umsetzung deutscher Rechtsanschauung exemplarisch am Krieg gegen Polen. Kernelemente der deutschen Kriegführung und damit Parallelen zu nachfolgenden Feldzügen werden augenscheinlich.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 10.06.2009
Als "wichtigen Beitrag" zum spannungsgeladenen Verhältnis zwischen Völkerrecht, Staatsräson und ideologisierter Kriegführung im 20. Jahrhundert würdigt Bernhard R. Kroener diese Studie von Andreas Toppe. Im Mittelpunkt sieht er die Analyse der Entwicklung von Völkerrecht und Kriegspraxis seit dem Ausgang des 19. Jahrhunderts. Er attestiert dem Autor, das Primat des Militärischen in beiden Weltkriegen am Beispiel zentraler Handlungsfeldern "überzeugend" darzulegen. Instruktiv findet Kroener auch die Ausführungen über die militärischen und zivilen Dienststellen und wissenschaftlichen Einrichtungen, die sich mit Völkerrechtsfragen befassten. Lobt er einerseits die "abgewogene Interpretation" des Autors, moniert andererseits, dass dieser hier stellenweise die "spezifische Radikalität der deutschen Militärjustiz" aus dem Blick verliere.
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