Rezensionsnotiz zu
Süddeutsche Zeitung, 21.10.2000
Zum ersten mal, schreibt Gert Lange, liegt hier "Schleiermachers Staatslehre" vollständig vor, die in der bisherigen Rezeption des Berliner Theologen noch kaum eine Rolle gespielt hat. Und die "Überraschung" für den Leser ist tatsächlich groß, so Lange, denn "der als Romantiker und Gefühlstheologe bald ins Abseits verbannte Gelehrte erweist sich darin als realistischer Spätaufklärer." Es zeigt sich hier, warum Schleiermachers Vorlesungen, die er zwischen 1807 und 1833 an der Berliner Universität hielt, dem König durchaus missfallen konnten, und er sogar einmal die Entlassung des "wortgewaltigen Predigers" erwog. Konsequent "idealistisch" zeigt Schleiermacher sich zwar in seiner Auffassung des Gesetzes als "allgemeine Willen", und war dadurch den Revolutionären des Vormärz zu lau. Aber ebenso konsequent geht er aus vom grundsätzlichen "Gegensatz von Obrigkeit und Untertan", der den Staat konstituiert. Lange betont, dass die Regulationspflicht des Staates und die Verpflichtung des "Privateigentums zum allgemeinen Besten", wie Schleiermacher sie formuliert hat, immerhin Probleme benennt, die bis heute nicht "gegenstandslos" geworden sind.
Rezensionsnotiz zu
Neue Zürcher Zeitung, 22.04.2000
"In vorbildlicher Weise" ediert findet Eberhard Jüngel die politologischen Vorlesungen Schleiermachers in dieser von Walter Jaeschke besorgten Ausgabe, auch wenn er ein Sachregister schmerzlich vermisst. An Schleiermachers Vorlesungen streicht der Rezensent in seiner ausführlichen Besprechung vor allem den "überaus lebendigen" mündlichen Charakter heraus - denn es handelt sich um Mitschriften. Zum Verhältnis von Staat und Kirche findet Jüngel bis heute gültige Überlegungen. In seiner Kritik zeichnet der Rezensent auch Schleiermachers Weg an die Universität Berlin nach und erinnert daran, wie misstrauisch der Philosoph und Theologe von den Autoritäten beäugt wurde. Jüngel zitiert einen Satz, in dem sich Schleiermacher gegen den Vorwurf wehrt, er sei ein Jakobiner. Als sehr interessant hebt der Rezensent auch Passagen hervor, in denen Schleiermacher die Autonomie der privaten, der gesellschaftlichen, der religiösen und der Bildungssphäre gegenüber dem Staat betont.
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