Das Verschwindenlassen politisch missliebiger Personen war und ist ein beliebtes Machtmittel zur Sicherung staatlicher Gewalt. In Europa lässt sich dies bis zu den lettres de cachet im vorrevolutionären Frankreich zurückverfolgen. Als Massenphänomen trat es jedoch erst im 20. Jahrhundert auf. Neben dem Nacht-und-Nebel-Erlass des Dritten Reichs ist dies auf die alliierte Internierungspraxis und schließlich die "Schweigelager" in der sowjetisch besetzten Zone Deutschlands als "Kind" der russischen Lager des Archipels GULAG zurückzuführen. Diese Einflüsse auf die Entstehung der deutschen Nachkriegsverfassungen der Länder und des Grundgesetzes werden - erstmalig - aufgezeigt. Ferner erfolgt eine Exegese des geltenden Rechts einschließlich einer empirischen Umfrage zur Rechtsanwendung. Diese Umfrage hat ergeben, dass die Rechtspraxis - contra legem - Art. 104 Abs. 4 GG, § 114 b StPO nicht als Benachrichtigungspflicht, sondern nur als ein Recht auf Benachrichtigung ausgestaltet. Schließlich wurde ein Schema für die Handhabung von kritischen Fällen in der Praxis (zum Beispiel der Wunsch des Verhafteten auf Unterlassen der Benachrichtigung oder keine Erreichbarkeit von Angehörigen) erarbeitet und der völkerrechtliche Tatbestand des "zwangsweisen Verschwindenlassens" als Verbrechen gegen die Menschlichkeit beleuchtet.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 17.10.2007
Mit Interesse und Zustimmung hat Milos Vec zwei juristische Dissertationen über die rechtlichen Interventionsmöglichkeiten, gegen das spurlose Verschwindenlassen von Menschen durch Staaten oder andere Organisationen gelesen. Kai Cornelius rekapituliert in seinem Buch zunächst die unrühmliche Geschichte des Verschwindenlassens von Menschen und setzt sich dann, wie der Rezensent leise kritisiert, etwas weitschweifig mit den Problemen, die bei der Benachrichtigungspflicht über die Inhaftierung eines Angehörigen entstehen können, auseinander. Völlig Recht gibt der Rezensent der Kritik des Autors an der amerikanischen Inhaftierungspraxis in Guantanamo und sieht das Bewusstsein dafür geschärft, dass auch in vermeintlich auf Rechtstaatlichkeit basierenden Staaten schwere Mängel herrschen. Zu diesem Befund passt auch Cornelius' abschließende Untersuchung der deutschen Gerichtspraxis, die nicht selten die Benachrichtigungspflicht auf ein bloßes Recht auf Benachrichtigung abschwächt, stellt Vec beeindruckt fest.
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