Der Stellenwert von Emotionen in der deutschen Rechtskultur um 1900. Darf ein Richter beim Urteilen sein Gefühl zurate ziehen? Soll er es gar? Wäre ein rein logisches Urteilen ohne emotionale Anteile überhaupt möglich? Diese Fragen wurden um 1900 kontrovers diskutiert, wobei ein Begriff stets im Zentrum stand: das Rechtsgefühl. Sandra Schnädelbach zeigt, dass dem Narrativ von der juristischen Rationalität ein ebenso verbreitetes Narrativ juristischer Emotionalität zur Seite stand. Insbesondere am Rechtsgefühl entzündeten sich hitzige Debatten: Erkenntnisse aus neuen Leitwissenschaften wie der experimentellen Psychologie, mediale Entwicklungen, neue Geschlechterbilder sowie eine gesellschaftliche Polarisierung waren Faktoren, die das Reden über juristisches Fühlen prägten und so auch auf die juristische Praxis Einfluss nahmen. In einer Zeit, in der die bürgerliche Elite wie auch Recht und Justiz in eine Legitimationskrise gerieten, erwies sich das Rechtsgefühl als wirkungsvolle Begründung für Ansprüche unterschiedlichster politischer Stoßrichtungen. Schnädelbach untersucht, welches Wissen über Gefühle, welche Regeln und Praktiken den Umgang mit Emotionen in der Justiz von Kaiserreich und Weimarer Republik formten und wie diese sich an der Schwelle zum 20. Jahrhundert veränderten.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 08.01.2021
Rezensent Milos Vec findet Sandra Schnädelbachs Erkundungen juristischer Emotionalität im Kaiserreich und in der Weimarer Republik rechtswissenschaftlich höchst aktuell. Die beschriebenen Konflikte, rechtspraktische wie rechtsphilosophische, scheinen Vec weiterhin ungelöst. Wie die Autorin in die Theoriedebatten der Zeit, um die Bedeutung der Naturwissenschaften und der Psychologie etwa, einführt, scheint Vec "umsichtig" und ergiebig, vor allem auch mit Blick auf die von ihr aufgespürte Literatur. Dass Schnädelbach bei ihren Befunden eine Einteilung in modern und antimodern usw. vermeidet, gefällt Vec außerdem gut.
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