Der Streit um das
Gurlitt-Erbe könnte unwillkommene Weiterungen in
Schweizer Museen und im Schweizer Kunsthandel haben, schreibt Stefan Koldehoff in der
FAZ, weil nun eine Menge Werke ins Gerede kommen könnten, die die Schweizer bisher nicht zurückgeben wollten, denn "Deutschland definiert, anders als die Schweiz, auch
sogenanntes Fluchtgut als zu restituierendes - jenen Besitz also, den zumeist jüdische Besitzer zwar ins sichere Ausland, etwa die Schweiz, bringen konnten, den sie dort aber verkaufen mussten, um ihre weitere Flucht oder den eigenen Lebensunterhalt finanzieren zu können." Das Berner Museum hat diese Regelung anerkannt, als es das Gurlitt-Erbe annahm.
Im
Tagesspiegel hält Christiane Peitz die Aufregung der Sammler über die geplante Novelierung des
Kulturgutschutzes für heuchlerisch: "Erstens: Schon nach geltendem Recht - gegen das die Sammler nicht protestierten - kann national wertvolles Kulturgut nicht ohne Genehmigung in Länder außerhalb der EU zum Zweck des Verkaufs ausgeführt werden. Zweitens: Auch künftig soll die Ausfuhr nicht verboten werden, neu wäre bloß die Genehmigungspflicht für den Verkauf in EU-Länder." Und überhaupt: "Kunst ist beides,
Kulturgut und Geldanlage. Deshalb bringt der
Besitz eines Nolde oder eines Goldpokals mehr Verantwortung mit sich als der einer
Luxusyacht."