Das Kopftuchurteil des Bundesverfassungsgerichts sei ein Sieg der offenen Gesellschaft - auch wegen seiner Einschränkungen, meint Christian Geyer in der
FAZ: "Gerade weil
der Schulfriede Vorrang genießt, mutet das Gericht den Lehrerinnen zu, im Konfliktfall das Kopftuch abzulegen, obwohl es nach ihrer religiösen Auffassung für sie eigentlich unbedingt verpflichtend ist."
Dass gerade diese Passage die
fragwürdigste in dem Urteil ist,
lernt man aus Uwe Justus Wenzels Zusammenfassung in der
NZZ: "Auf der anderen Seite wird davor gewarnt, dass sich das Konfliktpotenzial in den Schulen nun erhöhe und die Konfliktbewältigung ganz auf die Schulen abgewälzt werde; zudem hätten die Verfassungsrichter
keinerlei Kriterien formuliert, nach denen entschieden werden könne, ob der "Schulfrieden" gestört sei, und wonach bemessen werden solle,
wer ihn denn störe: die kopftuchtragende Lehrerin oder die Schüler oder Eltern, die sich gegen eine solche Lehrerin wenden. Zwei abweichende Meinungen aus dem Richterkollegium belegen, dass auch in Karlsruhe Pluralismus herrscht." Werden so nicht Fakten durch Rechtsunsicherheit geschaffen?
Anders
sieht es auch
Heinz Buschkowsky, scheidender Bürgermeister von Neukölln, im Gespräch mit Andrea Seibel in der Welt: "Das Kopftuch sei eben kein
modischer Schnickschnack, sondern der Ausdruck einer rückwärtsgewandten und angeblich gottgewollten Unterordnung der Frau, "sozusagen der Eigentumsbeleg eines Mannes".
Im Staatsdienst habe das Kopftuch einfach nichts zu suchen. Mädchen stünden nun noch unter einem größeren Anpassungsdruck, wenn auch die Lehrerin Kopftuch trüge."