Museen, Bibliotheken und Archive sowie private Sammler vermissen bis heute wertvolle und einzigartige Kulturgüter, die infolge des Zweiten Weltkrieges aus dem besetzten Deutschland nach Russland verbracht worden sind. Die Bundesregierung vermutet, dass sich noch über eine Million Kunstgegenstände, einschließlich 200.000 Museumsgüter, zwei Millionen Bücher sowie Archivgut von drei Regalkilometern in Russland befinden. Seit 1989/90 nimmt der - illegale - Handel mit diesen Kulturgütern weltweit zu. Unterdessen verhandelt der deutsche Staat mit Russland über die Rückgabe des kriegsbedingt verbrachten deutschen Kulturgutes und beruft sich dabei auf die Haager Landkriegsordnung und vertraglich eingegangene wechselseitige Rückgabeverpflichtungen. Susanne Schoen untersucht, wem die kriegsbedingt verbrachten Kulturgüter zustehen. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der deutsche Staat gegenüber Russland völkerrechtliche Ansprüche auf Rückgabe des Kulturgutes hat. In zivilrechtlicher Hinsicht haben die Eigentümer der Kulturgüter in Deutschland in der Regel ihr Eigentum weder durch Ersitzung noch durch sonstigen gutgläubigen Erwerb eines Dritten verloren. Es gibt ferner gute Argumente dafür, dass auch die Einrede der Verjährung den Eigentümern nicht mit Erfolg entgegengehalten werden kann. Die Frage, ob Museen, Bibliotheken und Archive sowie die privaten Sammler ihr Kulturgut zurückverlangen können, stellt sich nicht nur solange, wie sich das Kulturgut in Russland befindet, sondern beispielsweise auch dann, wenn dieses Kulturgut wieder in Deutschland auftaucht und durch Dritte zum Kauf angeboten wird.
Rezensionsnotiz zu
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.09.2004
Rezensent Friedrich-Christian Schroeder hält sich mit einem Urteil über das Buch zurück, stimmt aber mit seiner Autorin in allen Punkten überein. Susanne Schoen nutzt den Fall der Kunstwerke und Bücher, die von der sowjetischen Armee aus Deutschland mitgenommen wurden, um allgemeine Aussagen über Beutekunst vom juristischen Blickwinkel - und über den Zustand der russischen Rechtssprechung zu machen. Zunächst, so Schroeder, betrachtet sie die Art und Weise des Abtransports der mehreren Millionen Güter und konstatiert einen "Rückfall in die Barbarei". Dann kommentiert sie die jüngeren russischen Urteile, die der Rückgabe im Weg stehen und begründet deren Völkerrechtswidrigkeit. Und: "Kühn, aber wohl zutreffend ist ihre These, dass die Verjährung gehemmt sei, weil es in Russland noch kein funktionierendes Justizwesen gebe." Ein kleine, unbeabsichtigte Ironie dieser Rezension: Als wichtigstes der "deutschen Kulturgüter", die noch immer in russischen Depots lagern, nennt der Rezensent den Schatz des Priamos von Troja.
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