Hinter dem
Kulturgutschutzgesetz steht auch die Idee, dass wertvolle Kunstwerke im Grunde nicht einer Privatperson, sondern
der Allgemeinheit gehören, schreibt
FAZ-Kritiker Niklas Maak in einem Bericht über
wütende Kunstbesitzer und deren Anwälte, die in Berlin tagten, und verweist auf das schlichte
französische Modell: "'Artefakte, die mehr als hundert Jahre alt sind, bedürfen in jedem Fall der Ausfuhrgenehmigung des Kulturministeriums ebenso wie Kunstwerke im Alter von mehr als fünfzig Jahren mit einem Schätzwert von mehr als 150 000 Euro - und das sind nur die 'Biens culturels', nicht die noch restriktiver als '
Trésor national' qualifizierten Werke."
Die wunderbaren
Dahlemer Museen müssen einpacken, um ihren Umzug in die Berliner Schlossattrappe vorzubereiten,
berichtet Rüdiger Schaper im
Tagesspiegel: "Die Boote sind das Schwierigste. An Ort und Stelle in Dahlem müssen sie zerlegt, gelagert, untersucht und restauriert werden, eine langwierige und komplizierte Prozedur. 2018 müssen sie im Humboldt-Forum sein, dann können dort die Mauern geschlossen werden. Die Seefahrerei
passt durch keine Tür, kein Tor. Und so schließt
die Südsee im Ethnologischen Museum am Abend des 10. Januar 2016."
Außerdem: Dankwart Guratzsch
äußert sich in der
Welt skeptisch zu den Konzepten des für 2018 ausgerufenen
Kulturerbejahrs.