Oje, der
Börsenverein ist empört, und das merkt man selbst in der
Meldung über das lang erwartete Urteil des EuGh, das Verlage nicht
als Urheber betrachtet und darum ihren Status bei Ausschüttungen in der
VG Wort annulliert: "Der Grund: Sie seien formal keine Rechteinhaber im Sinne der europäischen Urheberrechtsrichtlinie InfoSoc (2001/29/EG). Seit dem frühen 19. Jahrhundert ist es geltendes Recht, die Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften zwischen Verlagen und Autoren aufzuteilen. Das geschieht deshalb, weil Verlage für ihre Leistungen
honoriert werden müssen." Müssen? Die Richter haben's anders gesehen.
Boersenverein.de zitiert auch den Vorsitzenden des Verlegerausschusses,
Matthias Ulmer: "Die EU-Kommission, die ohnehin an Urheberrechtsänderungen arbeitet, hat jetzt die Pflicht, das
zügig zu korrigieren." Hintergünde zum Urteil, für das der Urheberrechtler
Martin Vogel seit Jahren gekämpft hat,
erklärt David Pachali bei
irights.info.
Im Gespräch mit Alexis Petridis vom
Guardian erklärt Prince seinen berühmten Spruch von 2010 "
Das Internet ist völlig out.": "Was ich damit meinte, war, das es out war für jeden, der bezahlt werden möchte, und ich hatte recht damit. Sagen Sie mir
einen Musiker, der mit digitalen Verkäufen reich geworden ist. Aber Apple geht's ganz gut, oder?"
Außerdem: In der
SZ erklärt
Cornelia Funke, warum sie in den USA einen
eigenen Buchverlag gegründet hat.