Das
Börsenblatt meldet "Massenentlassungen" beim
Berlin Verlag, der zu Piper und also zur Bonnier-Gruppe gehört. Drei Viertel der rund zwanzig Mitarbeiter sollen gehen. Der Betriebsrat protestiert gegen die lapidare Art der Kommunikation: "Die Unterrichtung der Belegschaft habe sich im Zeigen
zweier Powerpoint-Folien erschöpft. Bis heute liege dem Betriebsrat keine einzige DIN A4-Seite mit schriftlicher Information zur anstehenden Betriebsänderung vor."
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, dass den Verlegern vom "Geistigen Eigentum" der Autoren gar nichts zusteht, obwohl die
VG Wort ihnen die Hälfte der Kopierabgaben überwiesen hatte, machen die Lobbyisten starken Druck für ein
Leistungsschutzrecht der Buchverlage. Börsenvereinsjustiziar
Christian Sprang erläutert dazu im
Börsenblatt: "Aufgrund des Umstands, dass das europäische Urheberrecht dem Urheberrecht der EU-Mitgliedstaaten übergeordnet ist, ist insbesondere ein Handeln des europäischen Richtliniengebers unabdingbar. Es ist ein gutes Zeichen, dass
Digitalkommissar Günther Oettinger, in dessen Zuständigkeit das Urheberrecht fällt, bereits einen
Konsultationsprozess eingeleitet hat, um eine Änderung der einschlägigen EU-Urheberrechtsrichtlinie vorzubereiten." Im
ersten Teil seiner Ausführungen hatte Sprang seine Forderung nach einem Leistungsschutzrecht erläutert.