Die
New York Times berichtete vorgestern über das Start Up
Clearview, das Milliarden öffentliche Bilder von Personen aus dem Netz zum Abgleich für die Gesichtserkennung nutzt (unsere
Resümees). Fast jeder Mensch kann so durch Überwachungskameras erkannt werden. Auch das strenge
europäische Datenschutzrecht bietet dagegen keine wirkliche Handhabe,
berichtet Chris Köver auf
Netzpolitik, der unter anderem mit dem Richter und Experten Malte Engeler gesprochen hat: "Clearview nutzt für seine Datenbank schließlich Bilder und Informationen, die
öffentlich im Netz verfügbar sind. Nichts anderes täten Google und Startpage auch, wenn sie Suchergebnisse ausspuckten. Clearview hatte die Bilder zwar ohne Erlaubnis von Facebook, Twitter und anderen Websites herunter geladen und damit gegen deren
Nutzungsbestimmungen verstoßen. Das an sich ist aber noch keine Gesetzesverletzung, sondern zunächst nur ein Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformen. Dass eine Strafverfolgungsbehörde in der EU, die Clearview einsetzen wollte, dafür die nötigen rechtlichen Grundlagen hätte oder jedenfalls bekommen könnte, ist nach Einschätzung von Engeler nicht auszuschließen.
Googeln sei den Ermittler:innen schließlich auch nicht untersagt."
Gesichtserkennungstechnologie an deutschen Bahnhöfen und Flughäfen, wie
Horst Seehofer es gern hätte, wäre in Deutschland
nicht legal, meint dagegen im
Interview mit der
FR der Bundesdatenschutzbeauftragte
Ulrich Kelber: "Losgelöst von der Frage, wie effektiv diese Art der Überwachung überhaupt ist, fehlt es für eine flächendeckende biometrische Videoüberwachung nach wie vor an einer
konkreten gesetzlichen Rechtsgrundlage. Dabei ist sogar fraglich, ob eine solche
überhaupt verfassungskonform ausgestaltet werden kann. Bevor hier keine Klärung erfolgt ist, sollten vorhandene Ressourcen besser anderweitig investiert werden. Ich würde es begrüßen, wenn in Europa die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum untersagt würde."