Inhaber von
Fotorechten und ihre Verbände und Funktionäre protestieren gegen die neue
Google-Bildersuche,
schreibt Georg Altrogge bei
Meedia: "Das Bild
in Originalgröße darzustellen und es dazu in den Quellcode der Seite einzubinden, sei 'eine unzulässige Vervielfältigung und Online-Zugänglichmachung', heißt es weiter. Und: Durch die Anzeige der Bildsuchergebnisse in Originalgröße werde der Besuch auf der
Ursprungswebseite ersetzt. Die Verbände monieren: 'Google wird so selbst zum Content-Anbieter, der ein suchwortgeneriertes Bilderalbum zum Durchblättern bereitstellt.' Die '
Teilen'-
Funktion sei ebenfalls nicht notwendiger Bestandteil der Suchergebnisanzeige und damit auch nicht von einer faktischen Einwilligung gedeckt."
Montage: Calimag.Nicht nur in Deutschland, auch in Frankreich gibt es Diskussionen über
Museen und ihr immer häufigeres Verbot,
in Ausstellungen zu fotografieren. In Frankreich brandet sie
laut Libération hoch anlässlich der
Vermeer-Ausstellung im Louvre, die auch wegen der Behandlung der
Besuchermassen in die Kritik geriet (Online-Tickets sind deaktiviert, Besucher müssen zwei bis drei Stunden warten). Vor allem aber empört die Verfügung des Louvre, dass man in der Ausstellung
nicht fotografieren darf. Der Blogger calimaq
verweist hier auf den Führer "Photographier au musée" des Juristen
Pierre Noual hier als pdf-
Dokument), der die Argumente der Museen für ein Fotoverbot aufs Korn nimmt. Museen argumentierten oft, dass
Leihgeber keine Fotos wollten, aber bei gemeinfreien Bildern ist "eine Klausel, die ein Fotografieren untersagt, illegal, weil der Leihgeber nur im
physischen Besitz des Werkes ist, der ihm kein Recht am
Bild seines Objekts gibt". Und auch der häufige Verweis aufs
Hausrecht verfange nicht, "denn diese Vorschrift verkennt die Prinzipien geistigen Eigentums, da sie den Besucher in seinem
Recht auf eine Privatkopie behindert".