Schockierend an den Vorwürfen, die die Moderatorin
Collien Fernandes ihrem Ex-Mann Christian Ulmen macht (
unser Resümee), ist unter anderem, dass Ulmen als genau der Typ Mann galt, der so etwas niemals machen würde, hält Aurelie von Blazekovic in der
SZ fest. Von sich selbst behauptete er: "Ich sehe mich komplett als der Typ Mann, den sich der Feminismus immer gewünscht hat", während ihm nun vorgeworfen wird, jahrelang
Deepfake-Pornos seiner Frau im Netz verschickt zu haben. Wie auch bei
Gisèle Pélicot wäre der Täter hier der eigene Mann, der nette Typ von nebenan, so Blazekovic: Es scheine, "dass Frauen in ihrer Erfahrungswelt dann wohl wirklich auf einem völlig anderen Planeten leben als Männer. Und dass sie sich ihnen deshalb nie wirklich verständlich machen können. Denn auch der gesellschaftliche und
mediale Denkprozess geht selten über das hinaus, was vermeintlich andere, böse, kranke Männer tun, die übrigens, wie dann immer betont wird, aus tiefen persönlichen Nöten handeln. Es ist viel schwieriger zu beschreiben, was strukturell geschieht, im Kleinen und jeden Tag, häufig ohne bösen Willen."
In der Folge der Ulmen-Affäre fordern nun viele vehement eine
Verschärfung des deutschen Sexualstrafrechts. Der Anwalt Udo Vetter findet diese Dimension der Diskussion etwas übertrieben, wie er auf seinem Blog
schreibt. Erstens hat Fernandez in Spanien Strafanzeige gestellt, zweitens biete das deutsche Recht schon ausreichende juristische Grundlagen: "Und § 238 Abs. 1 Nr. 7 StGB - das ist die eigentliche juristische Trumpfkarte - stellt unter Strafe, wer Inhalte unter Vortäuschung der Urheberschaft des Opfers verbreitet, um diese Person verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen. Fake-Profile, über die im Namen des Opfers kommuniziert wird? Das ist geradezu der
Lehrbuchfall dieser Norm. Interessanterweise stehen in den diversen Gesetzesbegründungen für die seinerzeitige Verschärfung mehrere Sachverhaltsbeispiele, die wie eine Blaupause des Falls Ulmen wirken. Und was die Zeitkomponente angeht, gäbe es nun die geringsten Probleme. Immerhin sollen sich die Handlungen über Jahre hingezogen haben. Wenn das nicht beharrlich und andauernd im Sinne des Gesetzes wäre, was dann?"
In der
taz informiert Christian Rath über einen Gesetzentwurf gegen
sexualisierte Übergriffe im Netz, den Justizministerin
Stefanie Hubig nun vorgelegt hat. Dort heißt es "Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder einer dritten Person zugänglich macht, die mittels eines Computerprogramms so verändert, umgestaltet oder mit weiteren Inhalten verbunden wurde, dass der Anschein erweckt wird, dass sexuelle Handlungen oder die unbekleideten Genitalien, das unbekleidete Gesäß oder die unbekleidete weibliche Brust einer anderen Person abgebildet seien." Bisher "war dies in Deutschland lediglich als Verletzung des Rechts am eigenen Bild nach dem Kunsturhebergesetz strafbar", so Rath: "Erfasst wurde damit bisher aber nur das 'Verbreiten' solcher Deepfakes, nicht das
Anfertigen. Auch die maximale Strafdrohung war mit einem Jahr bisher deutlich niedriger als die von Hubig jetzt vorgeschlagenen
zwei Jahre."