Das Bundesverwaltungsgericht hat das
Verbot der rechtsextremen Zeitschrift
Compact aufgehoben,
berichtet Christian Rath in der
taz. "Der Vorsitzende Richter Ingo Kraft begründete die Aufhebung des Compact-Verbots mit zwei Argumentationslinien. Zum einen sei Compact kein reines Medienunternehmen, sondern verfolge eine politische Agenda, organisiere Veranstaltungen und Kampagnen. .... Das Verbot sei aber auch nicht verhältnismäßig, so die zweite Argumentationslinie.
Compact verbreite zwar Inhalte, die sich gegen die 'verfassungsmäßige Ordnung' richten, also gegen Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat. Diese Inhalte aber könnten ein
Compact-Verbot nur tragen, wenn sie für
Compact 'prägend' wären. Schließlich garantiere das Grundgesetz
auch den '
Feinden der Freiheit' die Meinungs- und Pressefreiheit, so Richter Kraft." Das Urteil dürfte Folgen haben auch für eventuelle Pläne, die
AfD zu verbieten,
meint Rath in einem Kommentar: "Politisch dürfte ein Antrag auf ein AfD-Verbot
nun tot sein. Die Gegner in CDU/CSU werden das Exempel aus Leipzig wohl dankbar aufnehmen und sich einem Verbotsantrag noch entschlossener verweigern."
Für Michael Hanfeld (
FAZ) bedeutet das Urteil letztlich eine "Stärkung der Pressefreiheit". Freilich sei
Compact "eine
Stalinorgel, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung unter Dauerfeuer nimmt. Aber das macht das Blatt auf eine Weise, die sich juristisch nicht einfach als 'verboten' darstellt." Ärgerlich, dass "sich Faesers 'harter Schlag gegen den Rechtsextremismus' ins Gegenteil verkehrt: Die Rechtsextremen sind nicht eingenordet, sie können sich als
Verteidiger der Freiheit gerieren. Das freilich nur, weil in unserem Land die ihnen verhasste Gewaltenteilung funktioniert und - weil die frühere Bundesregierung meinte, sie könne ein Problem, mit dem sie
politisch nicht klarkommt, juristisch 'lösen'. Wer diesen Schritt geht, ist auf dem Holzweg", so Hanfeld, der auch anmerkt, dass das Verbotsverfahren und die Berichterstattung
Compact reichweitenmäßig enorm genützt haben.
Wolfgang Janisch hofft in der
SZ hingegen auf einen "dritten Akt" dieses Dramas: "Verbieten dürfe man eine Publikation daher nur, wenn sich die verfassungswidrigen Aktivitäten als 'prägend' erwiesen. Und dann folgt ein Satz, der
wie eine Warnung klingt: 'In der Gesamtwürdigung erreichen die verbotsrelevanten Äußerungen und Aktivitäten
noch nicht die
Schwelle der Prägung.' Ein Verbot ist nicht möglich. Noch nicht.
Jürgen Elsässer, selbstredend erfreut über den Ausgang, verstieg sich nach der Verkündung zu dem Kommentar: 'Wir sind das Sturmgeschütz der Demokratie.' Einmal abgesehen davon, dass eher das Gegenteil im Urteil steht: Das 'noch nicht' aus Leipzig wird das Bundesinnenministerium als Anregung verstehen dürfen, das Blatt im Auge zu behalten."
(
Korrigiert am 30. Juni.) Einen
kuriosen Beitrag zum Söder-Interview mit
Julian Reichelts Magazin
Nius bringt die
taz: Geschrieben hat ihn
Arne Semsrott, Leiter des Projekts
FragDenStaat, das laut
taz für Informationsfreiheit kämpft. Semsrott habe außerdem den
Freiheitsfonds gegründet. Von
Freiheit will Semsrott im Zusammenhang mit
Nius allerdings nichts wissen: "Wer mit
Nius redet, legitimiert seine Hetzkampagnen, etwa gegen einen der Berliner Verwaltungsrichter, der kürzlich über die rechtswidrigen Zurückweisungen an den deutschen Grenzen urteilte, oder gegen zivilgesellschaftliche Organisationen wie Pro Asyl. ... Zeit für die Zivilgesellschaft, den
Druck zu erhöhen: Wichtigstes Mittel im Umgang mit rechten Kampagnen ist das
deplatforming, also der Ausschluss von Publikationen aus dem Kreis des akzeptierten Umgangs.
Nius zitiert man nicht und
mit Nius spricht man nicht, höchstens vor Gericht. Und auch nicht mit denen, die mit ihnen kooperieren. Wenn Söder
Nius Interviews gibt, dann verläuft die Brandmauer zwischen uns und Söder."