Der
RBB ist mit seiner
Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht (
unsere Resümees)
in allen Punkten gescheitert, berichtet Michael Hanfeld in der
FAZ: "Die Richter geben ein Zeichen, das dem Bestreben der Sender, ganz allein über ihre Verfasstheit zu entscheiden und den Einfluss des Gesetzgebers auf ein Minimum zu reduzieren, eine Grenze setzt. Die Organisation des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, das Festlegen seiner Struktur, ist Sache des Gesetzgebers, also der Bundesländer. In die Rundfunkfreiheit der Sender greifen sie dadurch nicht ein. Darauf lautet der Grundtenor der Karlsruher Entscheidung." Eine gute Entscheidung, findet Hanfeld, denn von Einsicht ist auch nach den Skandalen der Vergangenheit nichts zu spüren: "Sobald sich die Politik daranmacht, den Grundversorgungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks neu zu definieren und zeitgemäß zu gestalten, sobald sie dem
unbegrenzten Wachstum der Sender - sie machen Presse im Internet und sehen sich seit Neuestem auch für das Entwickeln von Videospielen zuständig, um nur zwei Beispiele zu nennen - Einhalt gebieten wollen, raunt es von dorten, das gefährde die Demokratie. Dieser jedoch tut der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit der
Selbstheiligung seiner Molochhaftigkeit wahrlich keinen Gefallen."
In der
taz erläutert Christian Rath wichtige Punkte der Urteilsverkündung: "Dass die Intendantin und die Mitglieder der Aufsichtsgremien künftig finanziell für
schuldhafte Pflichtverletzungen haften müssen, sei eher ein Vorteil für den
RBB als ein Nachteil, so die Richter:innen. Dass sich unter diesen Bedingungen für die Aufgaben keine qualifizierten Bewerber:innen mehr finden, habe der
RBB nicht belegt. Laut Staatsvertrag muss eine Haftpflichtversicherung so ausgestaltet werden, dass die Intendantin bis zu zehn Prozent eines von ihr verursachten Schadens selbst übernehmen muss, maximal ein Jahresgehalt."