Bayern hat einen
Totalschaden vor dem Bundesverfassungsgericht erlitten - und das zu Recht, findet Wolfgang Janisch in der
SZ. Sein
Verfassungsschutzgesetz kannte offenbar kaum noch Grenzen bei der Verletzung von Bürgerrechten. Dem hat Karlsruhe jetzt einen Riegel vorgeschoben: "Das Gericht bindet die - notwendige - Kooperation zwischen Diensten und Polizei an
verbindliche Vorgaben zum Schutz der Bürgerrechte, es sorgt für Transparenz und
Kontrolle, wo gern Geheimhaltungsbedürfnisse vorgeschoben werden. Und es errichtet
hohe Hürden, wenn die staatliche Überwachung eine menschliche Existenz komplett durchleuchten will." Jetzt sollten
andere Bundesländer, die ihren Diensten ähnlich überschießend weite Befugnisse gegeben haben, diese überprüfen bevor auch sie vom Bundesverfassungsgericht einkassiert werden, fordert Janisch.
Das hofft auch
Bijan Moini, Prozessbevollmächtigter des Beschwerdeführers Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF),
berichtet Markus Reuter bei
netzpolitik: Moini sehe in der Entscheidung des Gerichts "das
erhoffte Grundsatzurteil: 'Dieses Urteil strahlt in die ganze Republik aus', so Moini in einer Pressemitteilung. 'Denn
viele andere Verfassungsschutzbehörden in den Ländern und im Bund haben ähnliche Befugnisse. Sie müssen nun ihre Gesetze kritisch prüfen und überarbeiten.' Neben dem bayerischen Verfassungsschutzgesetz reichte die GFF 2020 auch Beschwerde gegen Regelungen aus
Hamburg ein, auch dort bekam der Länder-Geheimdienst die Befugnis zum
staatlichen Hacken."