Fast unbemerkt werden die Rechte von Urhebern gegenüber den Verwerterindustrien im Entwurf für die EU-Urheberrechtsreform geschwächt, berichtet Alexander Fanta bei Netzpolitik. Betrieben wird das von einigen Abgeordneten des EU-Parlaments: "Unterstützt werden sie vom CDU-Abgeordneten Axel Voss, der als Chef-Verhandler des Parlaments zugleich den Anwalt der Rechteinhaber-Industrie spielt. Voss ist nach übereinstimmenden Angaben mehrerer Beteiligter dran und drauf, die Parlamentsposition preiszugeben. Nach seinem Vorschlag ist etwa nur noch von 'angemessener', nicht von 'verhältnismäßiger' Bezahlung für Künstler die Rede. Voss unterstützt einen entsprechend verwässerten Textvorschlag der Kommission." Und "unfaire Geschäftspraktiken wie Total-Buy-Out und Knebelverträge blieben nach Wünschen von Kommission und Rat erlaubt."
Nachtragen müssen wir den Verweis auf den Artikel des Juristen Thomas Hartmann bei Netzpolitik, der bereits Ende letzter Woche erschienen ist. Er nimmt Bezug auf den Prozess beim BGH zwischen dem Reiss-Engelhorn-Museum aus Mannheim, das Rechte auf die Abbildungen gemeinfreier Werke geltend macht und die Zirkulation von Abbildungen uralter Kunstwerke erheblich einschränken könnte, und der Wikipedia. Hartmann fürchtet, dass sich "der Leistungsschutz jetzt zum kaum überwindbaren Hauptproblem bei der Digitalisierung gemeinfreier Werke kristallisieren könnte." Aber schon am Hausrecht, mit dem Fotografieren verboten werden kann, könnte die Wikipedia scheitern: "Für diesen Fall ist zu befürchten, dass in erheblichem Umfang Abbildungen aus der Wikipedia verschwinden werden. Rechtlich betroffen wäre jedoch nicht nur Wikimedia, sondern auch viele andere Projekte, Initiativen und Einrichtungen aus Wissenschaft und Kultur, die entschieden für einen Paradigmenwechsel hin zu ungehindertem Zugang und unbeschränkten Nachnutzungsmöglichkeiten eintreten." In Urheberrechtsfragen sind es in Deutschland oft die Gerichte, die Freiheiten einschränken. In diesem Fall ist das Urteil am 20. Dezember vorgesehen.
Während die FAZ selbst in Urheberrechtsdingen strikt objektiv berichtet (obwohl Perlentaucher-Autor Martin Vogel, den die FAZ im VG-Wort-Streit persönlich anging, eine Richtigstellung gegen sie durchsetzen konnte, mehr hier), wirft sie Gegnern der EU-Urheberrechtsreform Lobbyismus vor. Die Autoren Volker Rieck (Geschäftsführer eines "Content-Protection-Dienstleisters" ) und Jörg Weinrich (Geschäftsführer des Interessenverbands des Video- und Medienfachhandels in Deutschland) versuchen, der Kampagne #saveyourintenet und anderen "Gegners des Urheberrechts" nachzuweisen, dass sie von Google finanziert seien, auch wenn sie bedauern, dass der Nachweis wegen angeblich lückenhafter EU-Transparenzregister nicht gelingt: "Allerdings ist die Transparenz durch das Register arg begrenzt. Es werden Mitgliedschaften der Google Inc. angegeben, aber es gibt Tochterfirmen wie die Google Germany GmbH, deren Mitgliedschaften nicht angegeben werden", heißt es in ihrem Artikel. Wenn Beweise fehlen, kann man ja immerhin noch über theoretische Möglichkeiten berichten!
Das Haus der Kulturen in Berlin veranstaltet ein kleines Festival zum Thema Urheberrecht. Kein Künstler versteht heute mehr die Finessen dieses Rechtsgebiets, das von interessierten Aktueren immer komplizierter gemacht wird, sagt Kurator Detlef Diederichsen im Gespräch mit Valie Djordjevic von irights.info. Ein Thema ist bei Musik etwa das Sampling: "Die Grenzen sind willkürlich und nicht mehr nachvollziehbar... Im Prinzip ist ein Sample nichts anderes als ein Zitat. Im Musikbereich ist das aber schwierig. Ich kann nur in dem Sinne zitieren, wenn ich nachweisen kann, dass ich einen Musikschnipsel nachspiele. Das Original-Audiomaterial darf ich nicht nehmen. So haben sich die Fantastischen Vier 1992 bei 'Die da' rausgerettet. Sie hatten in dem Stück ein Sample von Asha Puthli drin, das sie aber nachgespielt hatten, weil sie diese Rechtsprechung kannten."
Der Streit über den Verlegeranteil an den Ausschüttungen der VG Wort (siehe die Artikel von Martin Vogel im Perlentaucher) ist noch immer nicht ausgestanden. Vginfo.deberichtet, dass in der Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht (ZUM), die maßgeblich die Standpunkte er Verwertungsgesellschaften widerspiegelt, zwar eine harsche Kritik an den Urteilen erschien, die Vogel vor allen Gerichten erstritt und die dazu führten, dass die Ausschüttungen der VG Wort nun vorerst voll an die Urheber gehen, dass aber eine Antwort des ehemaligen Richter am Bundesgerichtshof, Joachim von Ungern-Sternberg dort nicht erscheinen konnte. Sie ist nun mit Open Access hier veröffentlicht. "Den Urhebern bleibt deshalb unter den gegebenen Umständen nur die Hoffnung auf eine unabhängige Urheberrechtswissenschaft und auf die unabhängigen Gerichte", schreibt Ungern-Sternberg dort.
Noch ist das Internet nicht verloren, sagte die EU-Politikerin Julia Reda auf der Konferenz "Das ist Netzpolitik" in Berlin, von der Alexander Fanta bei netzpolitik.deberichtet, auch wenn die EU-Parlamentsabstimmung zu Leistungsschutzrecht und Upoadfilter eine Niederlage für Verfechter eines modernen Urheberrechts war: "Die Reform wandert nun hinter verschlossene Türen. Verhandler des Parlaments entscheiden nun in den nächsten Wochen gemeinsam mit der Kommission und dem Rat der Mitgliedsstaaten im sogenannten Trilog über einen endgültigen Text. In diesem könne noch das Schlimmste verhindert werden, sagt die Piratin. 'Es wird wichtig sein, auf Deutschland und auch auf Österreich während der Trilog-Verhandlungen öffentlich Druck auszuüben.'"
Am Wochenende fand im Marta Herford das Kolloquium "Gebt die Bilder frei" statt, in dem Museen eine Liberalisierung des Urheberrechts forderten, um wenigsten alle ihre Bilder und Reproduktionen gemeinfreier Werke zeigen zu können. Im Eröffnungsvortrag, den er im Perlentaucher veröffentlicht, legt Wolfgang Ullrich dar, wie Urheberrecht heute nicht mehr als Schutz-, sondern als Kontrollrecht missbraucht wird und kunstwissenschaftliche Forschung behindert. Ein Beispiel sind für ihn Nachlassverwalter, die mit der Vergabe von Rechten das Image ihres Künstlers steuern wollen: "Gewiss gehört es zu den Aufgaben von Nachlassverwaltern, sich um Quantität und Qualität des Andenkens zu kümmern, doch stellt sich die Frage, wie legitim es ist, deshalb die Arbeit anderer zu behindern. Was bedeutet es, wenn ein Ausstellungshaus keinen Katalog und keine Kunstvermittlungsprogramme anbieten kann, weil ein Nachlassverwalter Reproduktionsgenehmigungen verweigert?"
Viele Museen verbieten den Besuchern, Fotos aufzunehmen. Über Museen, Bilder und Rechte tagt zur Zeit ein Kongress im Marta Herford (und der Perlentaucher wird am Montag Wolfgang Ullrichs Eröffnungsvortrag "gegen die Instrumentalisierung des Urheberrechts" bringen). Zur Diskussion passt dieser Tweet von Kathrin Passig:
Stefan Krempl geht bei heise.de die Reaktionen der Rechteverwerter und Verbände auf den auf die nun wohl nahende EU-Urheberechtsreform mit Leistungsschutzrecht und Uploadfiltern (und nebnebei: einer neuen Verlagsbeteiligung am geistigen Eigentum der Autoren in Verwertungsgesellschaften) durch. Die Verlegerverbände VDZ und BDZV nennen die bisher geübte Form der Verlinkung mit Artikelanfängen und Überschriften eine "Nutzung von geschützten Werken im Internet ohne Genehmigung der Rechteinhaber". "Hauptgrund für den Jubel der beiden Vereinigungen ist das geplante fünfjährige Leistungsschutzrecht für Presseverleger und Nachrichtenagenturen im Internet. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels zeigte sich erleichtert, dass mit der Entscheidung für Verlage 'eine Beteiligung an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften wieder näher' rücke."
Christian Rath berichtet für die taz aus Straßburg über einen Prozess vor dem EUGh, der klären soll, ob Youtube für Urheberrechtsverstöße haften soll - das Urteil könnte Uploadfilter schon vor der EU-Urheberrechtsreform bedeuten.
Das EU-Parlament hat sich gestern der Kultur- und Medienindustrie gebeugt und für ein Europäisches Leistungsschutzrecht nach dem gescheiterten deutschen Modell und Uploadfilter entschieden (hier der Text). Das einzig Gute an der Abstimmung ist, dass es nicht die letzte war, schreibt Patrick Beuth bei Spiegel online: "Das Parlament hat seinen Vertretern ein Mandat erteilt, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und der EU-Kommission im sogenannten Trilog eine endgültige Fassung der Reform auszuverhandeln. Über die muss wiederum das Plenum abstimmen. Das ist dann wirklich die finale Chance für die Abgeordneten, technischen Sachverstand zu beweisen."
Witzig der Anfang von Lisa Hegemanns Kommentar bei Zeit online: "Der Kollege von Spiegel Online hat es treffend formuliert: 'Ab heute geht es um -'. Sie fragen sich, wie der Satz weitergeht? Nun ja, diese Frage könnten Sie sich in Zukunft häufiger stellen." Und erläutert: "Der Artikel 11 zum Leistungsschutzrecht sieht etwa vor, dass News-Aggregatoren wie Google nur noch einzelne Wörter von Artikeln aus Magazinen und Onlinemedien teilen dürfen. Bisher galt das Urheberrecht für gesamte Texte, nicht für einzelne Sätze oder Abschnitte. Kommt die Reform durch, könnte künftig schon das Teilen einer Überschrift abgestraft werden." Selbst für private Presseschauen - und möglicherweise für den Perlentaucher - wird Zitieren zum Risiko, so Hegemann. Das ist inzwischen so oft erklärt worden, dass wirklich niemand sich damit herausreden kann, das habe er nicht gewollt.
Alexander Fanta ergänzt bei Netzpolitik: "Die Vorschläge zum Urheberrecht sind nicht der einzige aktuelle Vorstoß zu Filterpflichten im Internet: EU-Kommissionschef Jean-Claude Juncker schlug am selben Tag in seiner Rede zur Lage der Europäischen Union eine Richtlinie zur Terrorbekämpfung vor, die den Weg zu Upload-Filterpflichten gegen 'terroristische Inhalte' ebnet."
Zugunsten der Kulturindustrie "werden Prinzipien über den Haufen geworfen, ohne die das Internet nie seine heutige Bedeutung erlangt hätte", schreibt die EU-Abgeordnete Julia Reda, die prominenteste Kämpferin gegen die neuen Bestimmungen, in ihrem Blog: "Der beschlossene Artikel 11 (393 Stimmen dafür, 279 dagegen) macht die Wiedergabe von mehr als 'einzelnen Worten' von Nachrichtenartikeln lizenzpflichtig und gilt auch für Hyperlinks. Er orientiert sich damit am deutschen Leistungsschutzrecht für Presseverleger. In fünf Jahren hat das deutsche Leistungsschutzrecht keinem Journalisten und keinem Verleger auch nur einen müden Cent Mehreinnahmen verschafft. Die Gerichte konnten die Unsicherheit darüber, was nun erlaubt ist und was nicht, noch immer nicht abschließend klären."
Außerdem: Die Gesetzestexte sind seit der ersten gescheiterten Abstimmung im Juli noch unklarer geworden, weil nun einige Ausnahmen eingeführt wurden, schreibt Jochen G. Fuchs bei t3n.de. Der EU-Abgeordnete Martin Sonneborn stellt eine Grafik mit dem Abstimmverhalten deutscher EU-Parlamentarier bei Twitter ein - viele Abgeordnete der SPD und der Grünen haben für die Industrienahen Vorschläge gestimmt. Kritisch auch Rüdiger Wischenbart in seinem Blog und Rainer Stadler in der NZZ: "Der vermeintlich einfache Ausweg, notleidenden Verlagen mit einem Leistungsschutzrecht zu neuen Einnahmen zu verhelfen, endet schnell in unsinnigem Protektionismus." Die Entscheidung begrüßen Michael Hanfeld in der FAZ und Thomas Kirchner in der SZ.
Plakat des Symposions "Gebt endlich die Bilder frei", Marta Herford. Illustration: Carsten Gude.
Da kommt die Konferenz im Marta Herford unter dem Titel "Gebt endlich die Bilder frei!" genau zum richtigen Zeitpunkt: einige Museumsleute und Kunstwissenschaftler fordern einen liberaleren Umgang mit Bildrechten im Internet, es geht auch um die Frage, wer wann in Museen fotografieren darf und warum auf Reprografien gemeinfreier Werke wiederum Rechte reklamiert werden.
Marta-Direktor Roland Nachtigällerbeklagt im Blog des Museums, dass inzwischen "der simple Vorgang eines banalen, aus der Hand geschossenen Fotos von einem Kunstwerk zu einer komplizierten juristischen Angelegenheit mutiert, für deren Handhabung wir mittlerweile ganze Abteilungen in den Museen haben oder zumindest einstellen müssten, für die sich Abmahnkanzleien begeistern und Fachanwälte zu Gegenpositionen herausgefordert sehen." Der Perlentaucher wird den Eröffnungsvortrag der Konferenz von Wolfgang Ullrich veröffentlichen.
Unterdessen beklagt George Monbiot beim Guardian "die vielleicht größte Abzocke der modernen Ära: die Monopolisierung öffentlich bezahlter Forschung, die uns allen gehören sollte. Jeder sollte frei sein zu lernen. Wissen sollte so weit wie möglich verbreitet werden. Niemand würde diesem Gefühl widersprechen. Und doch haben es Regierungen und Universitäten den großen wissenschaftlichen Verlagen erlaubt, diese Rechte einzuschränken. Wissenschaftliches Publizieren mag wie ein abgelegenes Thema klingen, aber es nutzt eines der skrupellosesten Geschäftsmodelle alle Industrien."
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