Der Prozess zwischen der Kultband Kraftwerk und dem Produzenten Moses Pelham geht nun seit bald zwanzig Jahren von Instanz zu Instanz und wurde jetzt nochmals vom Bundesgerichtshof an das Oberlandesgercht Hamburg zurückverwiesen. Pelham hatte für den Hit "Nur mir" von Sabrina Setlur ein paar Rhythmuspartikel aus dem Stück "Metall auf Metall" übernommen. Der Kraftwerk-Gründer Ralf Hütter hatte im Jahr 2004 zum ersten Mal dagegen geklagt. Der BGH verlangt nun von Samples, dass sie nicht wiedererkennbar sein sollen. Um weitere Detailfragen soll sich dann das OLG kümmern, berichtet Volker Briegleb bei heise.de: "Klagevertreter und Musikindustrie begrüßten das Urteil. Sie betonen, dass Sampling nur dann ohne Zustimmung des Urhebers erlaubt ist, wenn die übernommene Sequenz nicht mehr wiedererkennbar ist." Auch der Verband der Musikindustrie ist glücklich.
Zum "Welttag des Buches", der offenbar auch ein Welttag des Urheberrechts ist, fordert die " Initiative Urheberrecht" in einem im Buchreportdokumentierten Text eine schnelle Umsetzung der europäischen Urheberrechtsreform in Deutschland. Den Autoren geht es vor allem um Plattformen wie Youtube, die Urheber durch Lizenzen an ihren Gewinnen beteiligen sollen: "Diese Lizenzen schließen auch die im 'User Uploaded Content' verwendeten Werke oder Werkteile ein; auch dafür sollen Vergütungen gezahlt und die Urheber fair entschädigt werden - aber nicht von den Uploadern, sondern von den Plattformen. Der Erwerb der Rechte, die Schöpfer neuer und eigenständiger Kreationen - Memes oder zulässiger Werkaneignungen wie Pastiches - eventuell benötigen, ist von den Lizenzverträgen der Verwertungsgesellschaften umfasst, niemand braucht ihre Unterdrückung zu fürchten. In Zweifelsfällen werden Schiedsstellen tätig werden müssen."
Die europäische Urheberrechtsreform muss in Deutschland umgesetzt werden. Julia Reda fürchtet, dass es immer noch zu Uploadfiltern kommen kann, die dann höchstwahrscheinlich völlig legale Inhalte sperren werden. Bei Heise.deschreibt die ehemalige EU-Abgeordnete der Piratenpartei: "Der einzige Weg, wie Uploadfilter möglicherweise verhindert werden können, ist die Einführung von verpflichtenden kollektiven Lizenzen oder vergüteten Urheberrechtsschranken. Vereinfacht gesagt müsste der Staat Plattformen und Verwertungsgesellschaften zum Abschluss von Lizenzen nach geregelten Tarifen verpflichten, die alle User-Uploads pauschal legalisieren und die Rechteinhaber dafür finanziell kompensieren. Ob das mit internationalem und Europarecht vereinbar ist, ist aber hochumstritten." Reda hat gerade den Verein "control c" gegründet, der sich für Open Access und die Idee eines Offenen Netzes einsetzt, hier stellt sie ihn vor.
Die Buchverlage haben mit ihrer Lobbymacht in der EU-Urheberrechtsreform eine Beteiligung an den den Einnahmen der Verwertungsgesellschaften erstritten, die eigentlich den Urhebern zustehen. Die Reform muss in deutsches Recht übersetzt werden, und der Börsenvereinsvorsitzende Alexander Skipis ist mit dem Erreichten noch nicht zufrieden, meldet der Buchreport: "Die Leistung der Verleger werde nicht mehr selbstverständlich gesehen. Das sei gerade an dem ersten Entwurf der Verlegerbeteiligung an den Erlösen der Verwertungsgesellschaften abzulesen. In dem stehe 'ohne Not', die Autoren zu mindestens zwei Dritteln zu beteiligen. Daran zeige sich, dass es ein maßgebliches Misstrauen gegenüber den Verlegern gebe."
Der Berliner Maler Martin Eder hat ein Bild des Kitschkünstlers Daniel Conway benutzt, um es mit eigenen Zusätzen zu übermalen. Dagegen klagt Conway nun vor dem Berliner Kammergericht, und Frédéric Döhl legt im Tagesspiegel dar, warum dieser Prozess um "Appropriation Art" von so grundsätzlicher Bedeutung sind. Wird im Sinne des "geistigen Eigentums" oder der künstlerischen Freiheit entschieden? "So oder so sollte man hoffen, dass dieser Rechtsstreit nicht versandet oder außergerichtlich verglichen wird, wie es so oft im Urheberrecht vorkommt. Sondern dass die Parteien den langen Atem haben, das nachfolgende Hauptsachverfahren anzugehen und den Fall durch die Instanzen zu treiben." Es ist bezeichnend, dass sich der Tagesspiegel zumindest online nicht traut, seinen Artikel mit den Bildern zu illustrieren.
In dem berühmten Fall um einen Zwei-Sekunden-Ausschnitt aus einem Kraftwerk-Stück, das Moses Pelham für einen Song der Rapperin Sabrina Setlur gesamplet hatte, hat nach einer Klage von Kraftwerk nun der Europäische Gerichtshof entscheiden - tendenziell pro Sampling, berichtet Frédéric Döhl im Tagesspiegel: "Laut EuGH handelt es sich schon nicht um eine Vervielfältigung der Vorlagentonaufnahme, wenn der Samplingakt klein ausfällt ('Audiofragment') und der Sample im neuen Werk nicht mehr zu erkennen ist. Ist der Sample noch in seiner ursprünglichen Gestalt zu erkennen, eröffnet der EuGH eine zweite Exit-Option: über das Zitatrecht, wenn das Sampling erfolgt, um mit der Vorlage zu 'interagieren'. In beiden Fällen braucht der Sampelnde künftig keine Genehmigung mehr." Der Fall wird aber nochmal an den Bundesgereichtshof zurückverwiesen.
"In den letzten Jahren hatte sich in der Musikwirtschaft die Praxis durchgesetzt, dass Samples nur mit Genehmigung benutzt werden", schreibt Christian Rath in der taz. Das könnte sich nun also wieder ändern. Aber wer entscheidet, ob ein Sampling gehaltvoll ist und mit dem Original "interagiert", fragt Jens Balzer bei Zeit online: "Hier könnte ein ganz neues Gutachterwesen entstehen und mithin ein hervorragendes lukratives Betätigungsfeld für Popkritikerinnen und Popkritiker. Das ist toll! " Ähnlich argumentiert Leonhard Dobusch bei Netzpolitik.
Die Fotografin Lynn Goldsmith, die in New York gegen die Warhol-Stiftung geklagt hat, bekommt keine Tantiemen aus einem von Andy Warhol mit seinen üblichen Siebdrucktechniken aufgehübschten Prince-Porträt, berichtet Rose-Maria Gropp in der FAZ. Der Fall sei wichtig, um die Frage der "Appropriation" urheberrechtlich zu klären, also die Aneignung fremder Werke in künstlerischen Bearbeitungen: "Der New Yorker Richter kam zu dem Ergebnis, dass im Fall von Warhols Bearbeitung des Prince-Motivs keine Urheberrechtsverletzung vorliege und urteilte, dass Warhols Werke durch den 'Fair Use' geschützt seien, als Transformationen der Fotografie."
Bei Sammelbänden werden Herausgeber mit 50 Prozent an den Ausschüttungen der VG Wort beteiligt. Diese Praxis ist rechtswidrig, schreibt der Jurist und Perlentaucher-AutorMartin Vogel bei den Freischreibern. Aber auch bei der diesjährigen Mitgliederversammlung hat die VG Wort diese Praxis wieder bekräftigt. Herausgeber sind nun mal keine Urheber, so wenig wie Verleger, an die die VG Wort zu Unrecht ausschüttete, und gegen die Vogel vor allen deutschen Gerichten und dem EUgH Recht bekommen hatte, gegen den erbitterten Widerstand aus Buchverlagen aber auch aus Zeitungsredaktionen (gegen die FAZ erwirkte Vogel eine Richtigstellung, mehr hier und hier). Und auch bei diesem Thema staunt Vogel wieder über die angeblichen Interessenvertreter der Urheber: "Man fragt sich, weshalb die Journalisten- und Schriftstellerverbände DJV und ver.di in dieser Kameraderie den Vorstand der VG Wort in dieser Weise unterstützen. Denn auch sie sind in den Gremien der VG Wort dem Treuhandgrundsatz verpflichtet, wollen sie nicht an strafbaren Veruntreuungen mitwirken. Sie verbinden freilich mit der Begünstigung von Verlegerinteressen die Hoffnung, von diesen bei Tarifverhandlungen gnädig behandelt zu werden."
Die arg in Bedrängnis geratenen Parteien der großen Koalition wollen auf nationaler Ebene Verbesserungen an der EU-Urheberrechtsreform anbringen, die sie selbst maßgeblich mitbetrieben haben (zusammen mit den beliebten Grünen übrigens). Aber diese Idee dürfte Grenzen haben, meint Christian Ratz in der taz: "Der Bundesregierung ist allerdings klar, dass sie eine Lösung ohne Uploadfilter nicht im Alleingang beschließen kann, schließlich will die EU-Richtlinie eine europaweit einheitliche Lösung schaffen. Außerdem ist es nur schwer vorstellbar, dass globale Plattformen wie YouTube in Deutschland nach anderen Prinzipien funktionieren als im Rest der EU."
Ausgerechnet die Polen wollen gegen die Urheberrechtsreform der EU klagen, weil sie "vorbeugende Zensur" befürchtet, meldetZeit online. Nun ja, ein blindes Huhn findet bekanntlich auch mal ein Korn.
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