Dreißig Prozent aller vom BKA erfassten Straftaten in der Kategorie
Hasskriminalität hatten im Jahr 2023 einen
antisemitischen Hintergrund, gleichwohl nur drei Promille der Menschen in Deutschland jüdisch sind - der Anstieg betraf in besonderer Weise die
Hochschulen, schreiben
Haya Schulmann,
Professorin für Cybersicherheit und
Michael Waidner,
Professor für Sicherheit in der Informationstechnologie auf den Geisteswissenschaften-Seiten der
FAZ. Den
Protest gegen die Resolution zum Schutz jüdischen Lebens an Hochschulen im Allgemeinen und gegen die
IHRA-
Definition im Besonderen können sie daher beim besten Willen nicht verstehen: "Die Behauptung, diese Definition verhindere auch faire Kritik an der Politik Israels, ist falsch. Jedem, der dies bezweifelt, sei die Lektüre der Definition empfohlen. Sie ist sehr kurz, im Kern sind es elf anschauliche und einleuchtende Beispiele von Antisemitismus, von denen sechs einen Israelbezug haben.
Wer Israel fair kritisieren will, kann das problemlos tun, ohne antisemitisch zu werden. In Israel passiert das jeden Tag, die politischen Diskussionen sind oft deutlich intensiver und schärfer als bei uns in Deutschland. Insgesamt halten wir den Entwurf für wichtig, nützlich und ausgewogen."
Vor vier Jahren ging der Fall
Cornelia Koppetsch durch die Medien. Der bekannten Soziologin, deren Buch "Die Gesellschaft des Zorns - Rechtspopulismus im globalen Zeitalter"
gute Rezensionen erhalten hatte, wurde vorgeworfen, dass sie ganze Passagen aus Werken anderer Soziologen kompiliert hatte (unsere
Resümees). Die Vorwürfe waren zuerst in der
FAZ laut geworden. Nun meldet Heike Schmoll auf den politischen Seiten der
FAZ: "
Habilitation entzogen - Soziologin Koppetsch verliert Lehrbefugnis." Wenn die Habilitation aberkannt wird, so Schmoll, verliert eine Professorin auch ihre Lehrbefugnis, denn die Habilitation war "
wesentliche Voraussetzung für ihre Berufung als Professorin". Auch Koppetschs Habil-Schrift "Das Ethos der Kreativen - Vom bürgerlichen Beruf zur Kultur des neuen Kapitalismus" wird somit Plagiat vorgeworfen. Schmoll hatte sich 2006 an der Leuphana in Lüneburg habilitiert. Dort ist "der Fakultätsrat der Fakultät der Kulturwissenschaften deshalb der einstimmig ausgesprochenen Empfehlung der Ständigen Habilitationskommission gefolgt, die Habilitation zurückzunehmen". Koppetsch kann gerichtlich gegen die Entscheidung vorgehen.