Eine Gruppe von Behindertenaktivisten hat vor dem Bundesverfassungsgericht eine Selbstverständlichkeit erstritten, nämlich dass Behinderte in
Triage-Situationen nicht benachteiligt werden dürfen. Christian Rath
interpretiert das Urteil in der
taz so: "Bei der Triage darf die Überlebenswahrscheinlichkeit der Patient:innen
durchaus berücksichtigt werden. Allerdings haben die Richter:innen sehr gut herausgearbeitet, dass es einen großen Unterschied macht, ob es auf das Überleben der
konkreten Krankheit ankommt oder auf die
Lebenserwartung insgesamt. Zulässig ist nur, auf das Überleben der gegenwärtigen Krankheit abzustellen, sei es Covid-19 oder eine Lungenentzündung oder ein Herzinfarkt." Hier der
Bericht der
taz zum Urteil und ein
Interview mit dem Aktivisten
Raul Krauthausen.
Auch Wolfgang Janisch ist in der
SZ mit dem Urteil zufrieden. Er vergleicht es mit der Regel "Frauen und Kinder zuerst in die Rettungsboote". Auch er ist - wie die Bundesverfassungsrichter - davon überzeugt, dass
Ärzte in Stresssituationen "womöglich an Kriterien wie Gebrechlichkeit festhalten, die das Klischeebild vom
weniger lebenswerten Leben behinderter Menschen hervorrufen können. In einer existenziellen Lage kann das schrecklich sein." Für den Gesetzgeber gelte: "
Leben darf niemals gegen Leben abgewogen werden, so lautet der Obersatz, abgeleitet aus dem Gebot der Menschenwürde. Es ist ein einschüchternder Satz, weil mit der Triage nun mal Entscheidungen über Leben und Tod verbunden sind."
Frederic Schindler
fordert in der
Welt, dass der Gesetzgeber jetzt Kriterien festlegt, "die in der Situation der drohenden Triage
keine Rolle spielen dürfen. Eine gesetzliche Lösung würde auch für die behandelnden Intensivmediziner endlich Rechtssicherheit bedeuten." (Das ist nun wirklich Unfug. Rechtssicherheit haben Mediziner nur, wenn festgelegt wird,
welche Kriterien denn nun eine Rolle spielen dürfen, wenn Alter, Behinderung, Vorerkrankung es nicht dürfen und Leben nicht gegen Leben abgewogen werden darf.)
Scharfe Kritik an dem Urteil übt hingegen Daniel Deckers in der
FAZ. Wieder einmal lasse das Bundesverfassungsgericht "Bundesregierung und Bundestag keine andere Wahl, als
Abwägungsprozesse mit Dilemma-Charakter rechtlich zu fassen". Darin liegt für Deckers nicht nur eine "Überschätzung der Möglichkeit des Gesetzgebers, tragische Entscheidungssituationen
zu typisieren und zu normieren". Irritierend sei auch das
Misstrauen ins Fachpersonal vor Ort, "Diagnosen und Prognosen zu stellen, die den spezifischen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen (oder auch anderen Risikopatienten) gerecht würden". Anders wiederum Christian Geyer im Feuilleton der
FAZ, der findet, das Gericht hätte hier gar nicht konkreter entscheiden können.
In der
SZ applaudiert Gerhard Matzig dem neuen Umweltminister
Cem Özdemir, der den "
Ramschpreisen" bei Lebensmitteln den Kampf angesagt hat: "Ein halbes Pfund
Butter kostet heute im Discounter keine 1,40 Euro, der Kilopreis ist also seit 1974 nur um etwas mehr als ein Drittel gestiegen - und über Inflation ist hier noch kein Wort verloren. Während der günstigste
Golf im gleichen Zeitraum seinen Preis grob geschätzt mindestens verfünffacht hat. Was angemessen erscheint: Der Volkswagen wird
immer breiter und schwerer, was er mit vielen Menschen im Land der Dichter, Denker und Discounter gemeinsam hat."