9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 05.10.2019 - Internet

Die USA, Britannien und Australien fordern von Facebook, ihnen eine Hintertür zur Verschlüsselung offen zuhalten. Auf ZeitOnline gibt Lisa Hegemann dem Konzern nicht gern recht, aber in diesem Falle schon. Perfide findet sie die Argumentation der Behörden, die vorgeben, die Sicherheit der Bürger erhöhen zu wollen: "Was die Regierung fordert, würde die Nutzer nicht schützen, sondern im Gegenteil gefährden. Sind Nachrichten nicht verschlüsselt, werden sie im Klartext übertragen, weshalb andere mitlesen können. Das ist vergleichbar mit einer Postkarte, die nicht nur der Empfänger, sondern auch die Zustellerin lesen kann. Ermittlungsbehörden gefällt das natürlich. Aber sie sind eben nicht die Einzigen, die eine Nachricht verfolgen und speichern können."

(Via Turi2) Tagesschau.de meldet, dass PayPal aus Facebooks Plänen für die Kryptowährung Libra aussteigt, Mastercard und Visa nehmen auch schon wieder Abstand.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 04.10.2019 - Internet

Alexander Fanta stellt bei Netzpolitik die ehemalige französische Verteidigungsministerin Sylvie Goulard vor, die in Ursula von der Leyens EU-Kommission für die Digitalpolitik kandidiert. In einer Anhörung des EU-Parlaments bekannte sie sich zu den bisherigen Grundprinzipien der im Jahr 2000 beschlossenen eCommerce-Richtline: "Die eCommerce-Richtlinie stellt Plattformbetreiber von der Haftung für illegale Inhalte auf ihren Dienst frei, solange dieser keine Kenntnis davon hat. Eingreifen müssen Anbieter erst dann, wenn sie auf illegale Inhalte aufmerksam gemacht werden. Das 'Notice and Takedown' genannte Verfahren bildet das Fundament des heutigen Internet, da Plattformen damit nutzergenerierte Inhalte anbieten können, ohne unmittelbar rechtliche Probleme bei illegalen Inhalten fürchten müssen. Es machte das rasche Wachstum von Facebook und Youtube möglich." Über die teilweise recht harsche Anhörung berichten auch Maïa de La Baume and Laura Kayali in politico.eu.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 02.10.2019 - Internet

Der Europäische Gerichtshof hat durch ein viel beachtetes Urteil festgelegt, wie Cookie-Banner zu handhaben sind, bei der Internetnutzer der Verarbeitung ihrer Daten zustimmen müssen. Alexander Fanta erläutert das Urteil bei Netzpolitik: "Das Urteil hat Auswirkungen für Deutschland: Das Bundeswirtschaftsministerium bereitet eine Änderung des Telemediengesetzes vor. Der Gesetzgeber möchte abgestimmt auf das EuGH-Urteil festlegen, wie deutsche Seitenbetreiber mit Cookies umgehen müssen. Einen Entwurf will das Ministerium noch im Herbst vorlegen. Die Entscheidung bedeutet aber nicht das Ende des Cookie-Banners. Das Gericht stoppt zwar die Zustimmung per vorangekreuztem Häckchen, Tracking durch Cookies bleibt aber grundsätzlich erlaubt."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 30.09.2019 - Internet

Attacken gegen Frauen sind in sozialen Medien oft um einiges härter als Attacken gegen Männer, weil sie nicht selten aufs Sexuelle zielen, sagt die Journalismusforscherin Margreth Lünenborg im taz-Interview nach dem Urteil gegen Renate Künast, das Beleidigungen und Drohungen nicht als solche anerkannte: "Die Aggression und Frauenfeindlichkeit, die wir im Netz erleben, entsteht nicht im Netz. Hier wird nur sichtbar, was gesellschaftlich vorhanden ist. Aber dass es so massiv sichtbar wird, hat Folgen. Zahlreiche Frauen, seien es Politikerinnen oder zivilgesellschaftlich Engagierte, erleben verbale Hassattacken. Das kann, wenn Adressen kursieren, auch objektiv bedrohlich sein. Es gehört ein immenses Maß an Stabilität und Gelassenheit dazu, sich dem auszusetzen. Jede Frau muss überlegen, ob sie das aushalten kann."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 28.09.2019 - Internet

Der Streit um Äußerungen des Free-Software-Mitbegründers Richard Stallman hält an (Stallman hatte den MIT-Kollegen Marvin Minsky verteidigt, dem wiederum vorgeworfen wird, Sex mit Mädchen aus dem Epstein-Prostitutionsring gehabt zu haben, unsere Resümees). Stallman will Vorsitzender der von ihm ins Leben gerufenen GNU-Stiftung bleiben, berichtet Sebastian Grüner bei golem.de. Aber viele wollen das nicht: "Auch die eng mit den Idealen der Free-Software-Bewegung verbundene Organisation Software Freedom Conservancy fordert Stallman auf, von 'allen Führungspositionen in unserer Bewegung' zurückzutreten, was offensichtlich auch das GNU-Projekt betrifft. Der aktuelle Präsident der SFConservancy, Bradley Kuhn, ist derzeit auch im Vorstand der Free Software foundation und war früher bei der Organisation angestellt. Auch das ehemalige FSF-Vorstandsmitglied Matthew Garrett fordert die gesamte Free-Software-Bewegung dazu auf, eine Zukunft ohne Stallman zu gestalten."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 27.09.2019 - Internet

In Frankreich baut der Suchkonzern Google seine Darstellung von News-Inhalten bereits so um, dass er kein Geld für Leistungsschutzrechte bezahlen muss, ergänzt Alexander Fanta in Netzpolitik die gestrige Meldung, dass Google grundsätzlich nicht Leistungsschutzrechte bezahlen will (unser Resümee) - Hintergrund ist, dass in Frankreich das neue europäische Recht bereits umgesetzt wird: "Statt einem Anreißertext von ein paar Zeilen und einem Bild, wie es sie für einige Nachrichtenlinks gebe, werde es künftig bloß den Titel der Seite und einen Link geben. Dies gelte nicht nur für Google News, sondern für alle Google-Dienste.  In Frankreich sorgte die Ankündigung für einen Aufschrei. 'Ich fordere eine echte, globale Verhandlung zwischen Google und den Verlagen: Die einseitige Festlegung der Spielregeln steht sowohl im Widerspruch zum Geist der Richtlinie als auch zu ihrem Text', beklagte Kulturminister Franck Riester in einer Pressemitteilung. 'Ich werde sehr bald mit meinen europäischen Kollegen sprechen, um dieser Situation abzuhelfen.'"

Wenn es um die Grenze zwischen freier Meinungsäußerung und Straftat geht, gilt in den USA bis heute der Brandenburg-Test, nach dem eine Aussage dann zur Straftat wird, wenn Gewalt beabsichtigt wird, wahrscheinlich ist und unmittelbar bevorsteht, schreiben Ronen Steinke und Georg Mascolo in der SZ. In Zeiten der Internethetze wird es komplizierter, so Steinke und Mascolo, die begrüßen, dass Deutschland hier neue Wege erprobt: "Deutschland ist gerade im Begriff, seine alten Strafparagrafen neu zu entdecken. Das Bundeskriminalamt will eine Zentralstelle zur Bekämpfung der 'Hasskriminalität' einrichten. 200 Polizisten sollen nach den derzeitigen Plänen dort Dienst tun und im Netz Streife gehen. Wenn der Bundestag zustimmt, werden die Provider künftig nicht mehr nur löschen müssen, sondern auch IP-Adresse und Absenderdaten bei der Polizei abliefern. Auf der anderen Seite des Atlantiks würde das einen Aufschrei geben. Und die Warnung, dass der deutsche Weg von Diktaturen in aller Welt kopiert werden wird."

Ebenfalls in der SZ hat sich Johan Schloemann mit dem Juristen Niklas Rakowski getroffen, der sich mit der Frage beschäftigt, wie das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auf "Zusammenkünfte im virtuellen Raum" angewendet werden könnte: "Man stelle sich zum Beispiel vor: Eine Regierung wie die türkische fordert von einem Unternehmen wie Twitter, alle Einträge unter einem bestimmten unliebsamen Hashtag zu löschen. Würde Twitter dem Folge leisten, dann wäre nach Rakowskis Auffassung nicht nur die Meinungsfreiheit betroffen, sondern eine bestimmte 'organisationelle Struktur' und damit eben auch die Versammlungsfreiheit. Aber könnte denn so etwas in Deutschland überhaupt passieren? 'Bei Grundrechten muss man immer mit dem Worst-Case-Szenario rechnen', sagt Niklas Rakowski."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 26.09.2019 - Internet

Richard Gingras, Vizepräsident von Google, erklärt in einem Blogpost, warum Google Verlegern kein Geld für Snippets zahlen wird - falls sich diese noch Illusionen machten, dass sie von Google Geld für Leistungsschutzrechte eintreiben könnte. Google liefere seine Suchergebnisse nach Relevanz aus, behauptet er (falls man sie unter dem Wust der Anzeigen und der Verweise auf eigene Adressen noch findet). Und fährt fort: "Die Menschen vertrauen darauf, dass Google ihnen hilft, nützliche und zuverlässige Informationen aus den verschiedensten Quellen zu finden. Um dieses Vertrauen zu wahren, müssen die Suchergebnisse nach Relevanz bestimmt werden - nicht durch eine kommerzielle Partnerschaft. Darum akzeptieren wir von niemandem Zahlungen,um in die Suchergebnisse aufgenommen zu werden. Wir verkaufen Anzeigen, nicht Suchergebnisse, und jede Anzeige bei Google ist deutlich gekennzeichnet. Deshalb bezahlen wir auch keine Verlage, wenn Menschen in einem Suchergebnis auf ihre Links klicken." Bei politico.eu berichtet Laura Kayali über die Politik von Google gegenüber den Verlegern.

Ganz so düster, wie offenbar in seinem gerade auch auf Deutsch erschienenen Buch "New Dark Age" blickt der britische Künstler und Autor James Bridle im Zeit-Online-Gespräch mit Tobi Müller nicht in die digitalisierte Zukunft: "Computer zeigen uns ganz sicher unsere Grenzen auf, aber wir werden auch selbst größer in dieser Begegnung. Ich bin zwar einer, der über die Kontrollfunktionen sozialer Medien jammert, sehe aber auch die vielen Möglichkeiten der Selbstrepräsentation, die sie ermöglichen: wie sich die Leute da zeigen können und über ihr Bild bestimmen. Auch über ihr Geschlecht, das hat Facebook erkannt und die Einstellungen so verändert, dass man jedes Geschlecht hineinschreiben kann. Die Anzahl der Varianten war zu groß geworden, eine bloße Liste reichte nicht. Da haben sich die Grenzen des Wissens gezeigt, und das führte zu einer Veränderung. Darum geht es in meinem Buch immer wieder: was wir wissen oder lernen können, wenn die Maschine gerade schlecht oder nicht funktioniert."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 25.09.2019 - Internet

Das Recht auf Vergessenwerden gilt nur innerhalb der EU - auf den Suchergebnisseiten in anderen Ländern kann Google weiterhin alle Links anzeigen. So hat gestern der Europäische Gerichtshof zu zwei Klagen gegen Google entschieden, berichtet Alexander Fanta auf netzpolitik. "Ein weiteres Urteil macht Google verantwortlich für die Abwägung, inwiefern Links im öffentlichen Interesse stehen oder nicht. Wenn ein Suchmaschinenbetreiber den Antrag auf Entfernung eines Links erhalte, müsse er prüfen, ob die Achtung des Privatlebens der betroffenen Person oder die 'Informationsfreiheit von Internetnutzern' überwiege." Ist das nicht eigentlich Sache der Gerichte?

In der SZ wird Kurt Kister vor Melancholie ganz lyrisch, wenn er über das Google-Urteil nachdenkt: "Die Vorstellung, man könne in der digitalisierten Welt das 'Vergessenwerden' per Gerichtsbeschluss erzwingen, hat auch eine magische Komponente. Die Hoffnung auf die Magie äußert sich darin, dass ein Zauberspruch, also ein Gerichtsurteil, etwas aufhalten könnte, was so wenig aufzuhalten ist wie die tektonischen Verschiebungen von Erdplatten." Wolfgang Janisch (SZ) ist enttäuscht, dass das Recht auf Vergessenwerden nur innerhalb der EU gelten soll.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 24.09.2019 - Internet

In der New York Times erzählen Adam Satariano und Emma Bubola die Geschichte der italienischen Journalisten Alessandro Biancardi und Alessandra Lotti, die ihre Webseite PrimaDaNoi, eine lokale Nachrichtenseite, dicht machten mussten, nachdem sie mehrfach von Personen verklagt wurden, die ihr von der EU garantiertes Recht auf Vergessen durchsetzten. Das betraf auch den Fall eines Restaurantbesitzers, der im Streit mit seinem Bruder diesem mit einem Messer in den Nacken stach. Die Journalisten berichteten, jedes Wort war wahr, dennoch mussten sie den Bericht von ihrer Seite entfernen, eine Entscheidung, die 2016 vom höchsten italienischen Gericht bestätigt wurde. "Für Herrn Biancardi war die Entscheidung 2016 der Wendepunkt. Obwohl er gegen das Urteil beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Berufung eingelegt hatte, wurde der Fall nicht behandelt. In den letzten zehn Jahren hatte PrimaDaNoi bereits 240 rechtliche Forderungen in Bezug auf den Datenschutz und das Recht auf Vergessen erhalten, darunter 40, die vor Gericht kamen. Das Urteil gegen ihn bestätigte, dass das Recht, vergessen zu werden, die Oberhand hatte, sagte er. Herr Biancardi sagte, dass er versucht habe, die Leute zu überzeugen, statt seiner Google auf zu zielen, aber mit wenig Erfolg. Er sagte, er habe mindestens 50.000 Euro Schulden aus Anwaltskosten und Bußgeldern. ... Im vergangenen September, genau 13 Jahre nach dem Start von PrimaDaNoi, hat er die Webseite stillgelegt."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 19.09.2019 - Internet

Das Media Lab des MIT hat bekanntlich Geld von dem korrupten und Prostitutionsringe unterhaltenden Milliardär Jeffrey Epstein angenommen, obwohl es den sulfurösen Ruf des Spenders kannte. Heike Buchter resümiert die Geschichte, die von Ronan Farrow im New Yorker aufgebracht wurde (unser Resümee), in der Zeit. Aber das Media Lab war nicht allein: "Die Elite-Universitäten Stanford und Harvard mussten ebenfalls einräumen, Geld von Epstein genommen zu haben. Epstein suchte die Nähe zu Nobelpreisträgern wie dem 2014 verstorbenen Molekularbiologen Gerald Edelman und dem Physiker Murray Gell-Mann. Auf seiner privaten Karibikinsel, die die Einheimischen in 'Orgy Island' umgetauft hatten, empfing Epstein 2006 Stephen Hawking. Der Physiker war Teilnehmer eines von Epstein gesponserten Kongresses auf der Nachbarinsel."