Jörg Sundermeier vom Verbrecher Verlag und der Kurt-Wolff-Stiftung
stimmt in der
taz nochmal die Klage über die in vier Instanzen durchgefochtene
VG-Wort-Entscheidung des Bundesgerichtshofs an - da stellte sich heraus, dass die Gelder der VG Wort gemäß Urheberrecht (das die Verlage sonst immer so hochhalten) allein den Autoren gebührt . Durch den Prozess hätten kleinere Verlage das an sie ausgeschüttete Geld vorsichheitshalber ansparen müssen, was sie wohl nicht immer getan haben (mehr dazu in den
Perlentaucher-Artikeln von
Martin Vogel): "Dass einige Verlage keine ausreichenden Rücklagen gebildet haben, mögen Ökonomen belächeln, die Klagesituation war ja bekannt. Doch gerade unabhängige Verlage zeigen oft
großen Enthusiasmus, und nicht selten investieren sie jenes Geld, das sie gemäß der BWL ansparen sollten, lieber in ein Projekt, bei dem nicht sicher ist, ob es Gewinn erwirtschaften wird. Das gerät der Literatur oft genug zum Vorteil."
Die VG Wort sucht unterdessen schon nach Wegen, um die
Verlage zu schonen - auf Kosten der Autoren,
berichtet irights.info und zitiert aus einem Papier der VG Wort, das zuerst von der Piratenpartei geleakt wurde: "Der 'einzige realistische Ausweg', um Rückzahlungen der Verlage zu verhindern, sei eine 'Verrechnungslösung', heißt es darin. Bei der sogenannten 'Verrechnung' sollen
Autoren erklären, dass sie ihre Ansprüche gegenüber der VG Wort abtreten; die Verwertungsgesellschaft würde auf Rückforderung gegenüber den Verlagen verzichten."