9punkt - Die Debattenrundschau - Archiv

Kulturpolitik

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9punkt - Die Debattenrundschau vom 17.01.2024 - Kulturpolitik

Die Berliner Antidiskriminierungsklausel hat viel Wind gemacht (unsere Resümees). Dabei existieren ähnliche Klauseln etwa in Schleswig-Holstein oder in NRW schon seit langem, hat Stefan Laurin bei den Ruhrbaronen herausgefunden: "Der Landtag von Nordrhein-Westfalen fasste schon 2018 einen Beschluss, nachdem dem Landtag und Einrichtungen des Landes untersagt wurde, der BDS-Kampagne Räume zur Verfügung zu stellen. ... Verschiedene Städte haben in der Folge den Beschluss übernommen und auf ihre Verhältnisse angepasst. 'Von Organisationen, die für ihre Arbeit finanzielle Zuwendungen der Stadt Münster beantragen, setzen wir voraus, dass sie sich gegen jeden Antisemitismus einsetzen und das Existenzrecht Israels verbindlich anerkennen,' antwortet Münster auf die Anfrage dieses Blogs."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 16.01.2024 - Kulturpolitik

Jens Winter setzt sich in der taz nochmal kritisch mit den Protestaufrufen gegen Joe Chialos Antidiskriminierungsklausel auseinander (unsere Resümees). Künftig sollen Veranstalter sich gegen alle Formen der Diskirminierung, darunter israelbezogenen Antisemitismus nach der IHRA-Definition aussprechen, bevor sie in den Genuss von Subventionen gelangen. Es gehe doch nur darum, BDS-Positionen auszuschließen, meint Winter, also Künstler, die fordern, dass andere Künstler boykottiert werden: Aber "keiner der Texte kann präzise benennen, was die schrecklichen Verwerfungen sein sollen, die ein Bekenntnis gegen israelbezogenen Antisemitismus mit sich bringen soll. Warum es überhaupt ein Problem ist, dass der deutsche Staat keine Personen fördern möchte, die einen demokratischen Staat wie Israel delegitimieren wollen, blieb sogar auf Nachfrage unbeantwortet."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 15.01.2024 - Kulturpolitik

Auf Spon kritisiert Carola Lentz, Präsidentin des Goethe-Instituts, die Antidiskriminierungsklausel, deren Unterzeichnung nach einem Beschluss des Berliner Kultursenators Joe Chialo Voraussetzung für Projektförderungen in Berlin werden soll - jedenfalls soweit sie die Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) zur Grundlage macht. Die ist ihr "viel zu vage" und von einem "moralischen Rigorismus" der die internationale Kulturarbeit in Deutschland und deutscher Instituge im Ausland gefährde. "Dass die Findungskommission für die kommende Documenta kollektiv zurückgetreten ist und offen gefragt wird, ob man in Deutschland überhaupt noch eine solche weltoffene Ausstellung organisieren kann, ist beunruhigend. In dieser polarisierten Situation scheint es mir wichtig, grundsätzlich über die Rolle von Kulturarbeit und Kulturaustausch im politischen Raum nachzudenken. ... Für Kulturarbeit im Inland jedenfalls kann die gesellschaftliche und politische Relevanz von Kunst, etwa im Sinne von 'Demokratieförderung', nicht erzwungen werden, denn es gelten die Grundrechte der Freiheit von Kunst und Wissenschaft." Würde Lentz das auch bei einer reinen Antirassismusklausel sagen?

9punkt - Die Debattenrundschau vom 13.01.2024 - Kulturpolitik

Mark Siemons weist in der FAS darauf hin, dass im Streit um die Berliner Antidiskriminierungsklausel (unsere Resümees) eine entscheidende Frage gar nicht gestellt wurde. Die Hauptfunktion der Klausel sei es nämlich gar nicht, zu verhindern, dass antisemitische Projekte gefördert werden. Wie Siemons einer Erklärung der Pressestelle Joe Chialos entnehmen kann ist "eine Überprüfung des im Förderantrag eingeforderten Bekenntnisses offenbar gar nicht vorgesehen". Vielmehr sei das Ziel "die kulturelle Institution, in diesem Fall den Senat als Verteiler von Fördergeldern, zu entlasten, unangreifbar zu machen, wenn es zu antisemitischen Vorfällen in ihrem Bereich kommt. Sie kann dann immer darauf verweisen, dass die betreffenden Personen ihr gegenüber ja eine von allen relevanten staatlichen Stellen und der überwiegenden Mehrheit der Öffentlichkeit gedeckte Erklärung abgegeben haben; wenn sie dieser dann zuwiderhandeln, sei das nach Maßgabe der staatlich geschützten Kunstfreiheit nicht mehr die Sache der Behörde, die der ihr zuzumutenden Verantwortung durch Einholung einer Selbsterklärung gerecht geworden sei."

In einem Essay auf den "Bilder und Zeiten"-Seiten der FAZ denkt die Schriftstellerin Kathrin Röggla über das Schweigen und (angebliche) Sprechverbote zum Nahost-Konflikt in der Kulturszene nach: "Die ganze Situation zeichnet sich durch eine Fahrigkeit, Hektik und Hysterie aus - und, ja, auch durch Absagen. Meine Hoffnung ist, dass sich das nicht verschärft, sondern wieder beruhigt. Aber es ist auch ein Zeichen dafür, dass es schon lange viel weniger um die Texte selbst geht, um die künstlerischen Arbeiten, sondern um die Frage, wer jetzt zu Wort kommen soll. Es spricht von einer enormen Politisierung der Kunstszene, in der Kunstwerke hauptsächlich als politische Markierung gelten. Das komplexe System der Zeichen, die Melodie und die ästhetische Formierung treten krass in den Hintergrund. Alles ist Symbolpolitik."

Christiane Peitz berichtet im Tagesspiegel von einer angeregten Podiumsdiskussion zur Reform der Stiftung Preußischer Kulturbesitz in der Staatsbibliothek Unter den Linden. Einig sind sich die Teilnehmer vor allem bei einer Sache, so Peitz - es wird mehr Geld gebraucht: "Die Länder sind willig, wollen keineswegs aussteigen, sondern jeweils drei Millionen Euro mehr zahlen. Aber was ist mit dem Bund, auch angesichts einer Haushaltslücke von 28 Millionen Euro im laufenden Jahr, des überall zu beobachtenden Rückzugs von Kultursponsoren, des bis 2037 geschlossenen Publikumsmagneten Pergamonmuseum und der angespannten Haushaltslage? Hierzu hätte man gerne Claudia Roth gehört, ein Bekenntnis zur Preußenstiftung als bedeutendster gesamtstaatlicher Kulturschatz und Wissenschafts-Konglomerat, mit großem demokratiefördernden Potenzial. Und ein Bekenntnis dazu, dass ihre Behörde für eine bessere finanzielle Ausstattung kämpft."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 12.01.2024 - Kulturpolitik

"Bekenntniszwänge gehören in Systeme mit Staatskunst", schreibt auf ZeitOnline der Rechtswissenschaftler Ralf Michaels, einer der Wortführer postkolonialen Denkens in Deutschland, der allerdings vor allem rechtliche Einwände gegen die Antidiskriminierungsklausel hat. Er erinnert an die vor über einem Jahr von  Ex-Bundesfamilienministerin Kristina Schröder verabschiedete und bald zurückgenommene "Extremismusklausel" genannte Selbstverpflichtung, die Förderungsempfänger vor Abruf von Mitteln zu unterzeichnen hatten und die auch heutige Befürworter der Berliner Antidiskriminierungsklausel kritisierten. Auch das Verwaltungsgericht Dresden hielt die Klausel für rechtswidrig: "Das Gericht sah einen Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot. Gemeint ist: Wenn Antragstellerinnen zu etwas verpflichtet sein sollen, muss der Inhalt ihrer Verpflichtung so vollständig, klar und unzweideutig erkennbar sein, dass Verpflichtete ihr Verhalten danach richten können." Kritik gab es auch an der "Verpflichtung, ein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abzugeben. Bedenklich sind solche Bekenntnispflichten nicht etwa deshalb, weil an der freiheitlichen demokratischen Grundordnung etwas problematisch wäre. Vielmehr greift sogar der Zwang, sich zu Grundwerten des Staates zu bekennen, in die sogenannte negative Meinungsfreiheit ein, die Freiheit also, sich einer bestimmten Meinung nicht anzuschließen, eine bestimmte Meinung nicht zu äußern - und das ist rechtfertigungsbedürftig."

"Die deutsche Kulturlandschaft dürfte homogener werden, selbstzentrierter, auch: provinzieller", befürchtet indes Sonja Zekri in der SZ: "Denn so rigoros ist das Vorgehen im Namen der Antisemitismusbekämpfung, so akribisch werden Aussagen durchleuchtet, die manchmal Jahrzehnte zurückliegen, so kalt werden Künstler trotz jahrelanger Zusammenarbeit verabschiedet, dass vielen auch außerhalb Deutschlands der Atem stockt. New York Times und Washington Post, Guardian und Economist berichten alarmiert über das Vorgehen vor allem gegen jüdische Künstler - nicht, weil die Nahost-Debatte in ihren Ländern weniger polarisiert verliefe, sondern weil Deutschland doch als 'Hafen künstlerischer Freiheit' (New York Times) galt."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 11.01.2024 - Kulturpolitik

Der Berliner Kultursenator Joe Chialo will, dass Kulturprojekte eine Antidiskriminierungsklausel unterschreiben, bevor er sie fördert. Dagegen haben Hunderte Berliner Kulturschaffende in einem offenen Brief aufbegehrt, weil sie nicht gegen israelbezogenen Antisemitismus einstehen wollen, wie es Chialo unter Bezug auf die IHRA-Antisemitismusdefinition vorsieht (unser Resümees). Für Zeit-Autor Thomas E. Schmidt zeigt Chialos Beschluss vor allem, dass ein deutscher Konsens beim Thema Antisemitismus endgültig gebrochen ist: "Joe Chialo reagiert also auf eine verschärfte Lage, auf einen verfestigten, gleichsam institutionalisierten Judenhass, der sich in Teilen des Kulturbetriebs offen zeigt, aber auch im Universitätsbetrieb. Er reagiert auf das Desaster der Documenta 15, auf die Pro-Hamas-Proteste vor seiner Haustür und auf Einrichtungen wie das Neuköllner Oyoun-Zentrum. Revolutionär ist der Berliner Senatsbeschluss, weil es nun ein Bundesland ist, das der Kultur Regeln gibt, also jene staatliche Ebene, die für die Kultur wirklich verantwortlich ist."

Viele Kulturveranstalter sind gegen die Klausel, schreibt Uta Schleiermacher in der taz, und zitiert etwa die Konzertagentin Sonja Simmenauer, die von Chialo zu einer Diskussion über seine Klausel eingeladen worden war: "Für Simmenauer ist die Klausel selbst das Problem. Denn eine Selbstverpflichtung oder unterschriebene Erklärung beendet nicht antisemitisches Handeln und Denken. Man schreibe der Klausel aber 'offensichtlich magische Fähigkeiten' zu, als ob Diskriminierung allein davon verschwinden könnte, wenn jemand so eine Klausel unterschreibt. Ganz im Gegenteil: Indem der Senator eine Klausel präsentiert, an der sich nun viele abarbeiten, geraten wirklich wirksame Maßnahmen gegen Antisemitismus aus dem Blick. Dazu gehöre es auch, Dissens auszuhalten. Die Klausel sei 'ein Schlag gegen die Demokratie, ein beliebtes Instrument von Diktaturen und die Legitimierung von Denunziation', sagt Simmenauer."

"Strike Germany" heißt ein anonym verfasster Aufruf, der im Internet internationale Künstler auffordert, Deutschland zu boykottieren, weil es angeblich zu israelfreundlich sei. Der Jargon legt nahe, dass sich hier Deutsche austoben. Claudius Seidl fragt sich in der FAZ anlässlich einiger Details gar, ob das Ganze nicht in Wahrheit "eine anti-antisemitische Provokation" ist, "eine Aktion, welche die Israelfeinde dazu bringen möchte, sich selbst und ihre bizarren Meinungen zu offenbaren." Auch Peter Richter findet in der SZ die Argumentation so platt, dass er Satire vermutet: "Zwar ähneln Argumentation und Sprache ähnlichen Verlautbarungen aus dem Spektrum derer, für die 'Solidarität mit Palästina' oft nicht nur auf die Ablehnung israelischer Politik, sondern auf die Ablehnung Israels als Staat hinausläuft. Aber hier wirken sie mitunter fast verdächtig zugespitzt und simplifiziert. Dass 'Strike Germany' sich dem 'Befreiungskampf' verpflichtet fühlt, ist ein alter rhetorischer Standard. Dass die Versuche von Kulturinstitutionen, sich gegen Israelfeindlichkeit zu verwahren, als 'McCarthyismus' bezeichnet werden, ist inzwischen auch einer. ... Besonders bizarr in diesem Zusammenhang ist der Schriftzug 'STRIKE' über dem Porträt von Richard Wagner. Spätestens an dieser Stelle liegt der Verdacht von Comedy nahe, denn das einzige Land, das wirklich einen offiziellen Bann über Wagner verhängt hat, war nun einmal ausgerechnet der Staat Israel".

Die Erfinder von "Strike Germany" sind empört: Nein, sie scherzen nicht, versichern sie auf Twitter. Dumm ist wirklich dumm:

9punkt - Die Debattenrundschau vom 10.01.2024 - Kulturpolitik

Die Kultur ist ein Teil des Antisemitismusproblems, schreibt in der Berliner Zeitung der Präsident des Deutschen Historischen Museums Raphael Gross (der seinerzeit zu den wenigen Chefs großer Kulturinstitionen gehörte, die nicht den "Weltoffen"-Aufruf unterzeichnet hatten). Empörung über koloniale Verbrechen werde "missbraucht und gegen Israel als angeblichen Kolonialstaat gerichtet. Der Begriff 'Genozid' wird so ausgeweitet, dass die Shoah nur noch als ein Verbrechen unter vielen erscheint und relativiert wird. Diese Instrumentalisierung von postkolonialer Empörung für Antisemitismus ist heute zu einem weltweit verbreiteten kulturellen Code geworden. Wie um 1900 die Verbindung von Nationalismus und Antisemitismus einer war. Und dieser neue Code droht zu einer Art kultureller Eintrittskarte zu werden. Aus meiner Sicht wäre es wichtig, hier nachzudenken, wie man politisch auf einer globalen Ebene dagegen angehen kann. Welche Formen sich gerade auch im internationalen kulturellen und akademischen Bereich entwickeln lassen, um hier aufklärerisch tätig zu werden. Dazu gehört auch ein Austausch mit israelischen Kultureinrichtungen."

Es ist nicht nur der Inhalt von Joe Chialos Antidiskriminierungsklausel (Unser Resümee), der die Gegner wütend macht, schreibt Hannah Pilarczyk auf SpOn: "Offenbar war das Prozedere des CDU-Senators nämlich zu keiner Zeit mit dem Koalitionspartner SPD abgestimmt. Und eine Infoveranstaltung, die Chialo noch vor Weihnachten angekündigt hatte, zog er kurzerhand einen Tag vor - ohne alle Eingeladenen in Kenntnis zu setzen. 'Viel Porzellan' sei durch das Vorgehen zerschlagen worden, rügte etwa die Abgeordnete Elke Breitenbach (Die Linke)."

Aus der CDU kommt auch die Idee, die Klausel auf die Wissenschaft auszuweiten. Im Tagesspiegel sammelt Tilmann Warnecke kritische Stimmen: "Kern der Kritik ist die enge Verbindung der Klausel mit der Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) von Antisemitismus. Barbara Stollberg-Rilinger, die Rektorin des Wissenschaftskollegs zu Berlin, sagte der Süddeutschen Zeitung zur Debatte in der Kultur, die IHRA-Definition sei nie als rechtsverbindlicher Text gedacht, Definitionen in der Wissenschaft ohnehin 'Arbeitsinstrumente', mithin Gegenstand von Debatten. Würde das Wissenschaftskolleg ein solches Bekenntnis bei seinen jüdischen Fellows als Bedingung für die Einladung einfordern, würden viele Netanjahu-kritische Wissenschaftler dies nicht akzeptieren, vermutete Stollberg-Rilinger. Sie wären angesichts des deutschen Bekenntniszwangs höchst befremdet."

9punkt - Die Debattenrundschau vom 08.01.2024 - Kulturpolitik

Berliner Künstler wollen nicht gegen Antisemitismus einstehen. Jedenfalls wendet sich ein von 4.000 Personen unterzeichneter Aufruf gegen einen Beschluss des Berliner Kultursenators Joe Chialo, der Förderungen künftig von der Zustimmung zu einer Antidiskriminierungsklausel abhängig machen will. Damit will er sicherstellen, "dass mit öffentlichen Geldern keine rassistischen, antisemitischen, queerfeindlichen oder anderweitig ausgrenzenden Ausdrucksweisen gefördert werden".  

Der Aufruf der Künstler ist mittlerweise depubliziert und nur noch im Google-Cache zu finden. Die Künstler wenden sich gegen den Bezug Chialos auf die IHRA-Definition zum Antisemitismus, die israelbezogenen Antisemitismus einschließt. Dagegen bringt man die "Jerusalemer Erklärung" ins Spiel, die den Wunsch, Israel von der Landkarte zu wischen, als "nicht per se" antisemitisch einstuft: "Die interpretationsoffene IHRA-Definition von Antisemitismus als Sanktionsinstrument zum möglichen Entzug von Fördergeldern einzusetzen, ist fatal! Der Entzug finanzieller Förderung und öffentlicher Plattformen wird aktuell als Druckmittel eingesetzt, um kritische Positionen zur Politik der israelischen Regierung und zum Kriegsgeschehen in Gaza aus dem öffentlichen Diskurs auszuschließen. Die geplante Klausel erleichtert es Verwaltung und Politik, dieses Druckmittel zum Einsatz zu bringen und den Raum für notwendige Diskurse einzuengen."

Viele Hintergründe zum Brief bringt Dirk Peitz in Zeit online. Er hält zunächst fest, dass die vier Autoren des Briefs im Schutz der Anonymität agieren ("auf eine Mail von Zeit online reagierten diese mit der Bitte um Verständnis, 'nicht für die große Anzahl an diversen Unterzeichner*innen des offenen Briefs sprechen' zu können"). Peitz hält auch fest, dass es in Chialos Klausel eigentlich nicht um Meinungsfreiheit geht, wie die Künstler in ihrem Aufruf behaupten: "Die Vorhaltung in dem offenen Brief wiederum, eine Antidiskriminierungsklausel verstoße gegen 'verfassungsmäßig garantierte Grundrechte', ist einigermaßen absurd. Ein 'verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht' auf staatliche Förderung eines Kunstprojekts oder Gewährung eines individuellen Stipendiums existiert schlichtweg nicht."

In der Welt findet Hannah Lühmann die Klausel als Einschränkung der Meinungsfreiheit ebenfalls schwierig. Aber noch schwieriger findet sie die Tatsache, dass "Teile des Kunstbetriebs ein Antisemitismusproblem haben". Und immerhin berichten jetzt schon viele israelische Künstler, von einem umfassenden Boykott israelischer Künstler durch Galerien in Deutschland. "Eine Antidiskriminierungsklausel wie die von Chialo bringt also überhaupt erst einmal ans Licht, was sonst immer weiter abgestritten und relativiert werden kann. Und gerade in dieser Härte liegt eine große Chance: die zermürbende Diskussion darüber, wer jetzt gerade wieder von wem warum gecancelt wurde, endlich einmal vom Glatteis der Instrumentalisierung herunterzuholen und sie auf eine begriffliche Basis zu stellen. Das kann am Ende beiden 'Seiten' helfen."

Ähnlich sieht es Caroline Fetscher im Tagesspiegel. Die Debatte bringe das Antisemitismusproblem in der Berliner Kunstszene in hässlicher Deutlichkeit ans Licht: "Nicht nur in Berlin, sondern in der weltweiten Kunstszene gehört 'Israelkritik' seit Jahren zum Kern politisch erwünschter Gesinnung. Mit Israelfeindlichkeit gehört man zur Peergroup, Boykottaufrufe gegen Kunst, Wissenschaft und Waren aus Israel, wie die BDS-Bewegung sie betreibt, sind die Norm. Als die Avantgarde-Zeitschrift Texte zur Kunst im September 2020 dieses offene Geheimnis der Kunstszene in mehreren Beiträgen analysierte, brach der Beirat der Publikation auseinander, es kam zu heftigen Wortgefechten und bitteren Zerwürfnissen. Die Redaktion hatte an ein Tabu gerührt." (Der Perlentaucher hatte die Debatte um die Texte zur Kunst seinerzeit ausführlich dokumentiert.)

Sonja Zekri hat für die SZ Stimmen gesammelt, die fürchten, dass die neue Förderrichtlinie die deutsche Kultur von internationalen Diskussionen abschneiden könnte. Dass Chialo Antisemitimus nach der Richtlinie der IHRA definiert, stört ganz besonders. Danach ist Kritik an Israel zwar selbstverständlich erlaubt, antisemitisch sei es jedoch, "von Israel ein Verhalten zu fordern, 'das von keinem anderen demokratischen Staat erwartet oder gefordert wird'. Nur: Wie soll man das messen?", fragt Zekri allen Ernstes. Nun: Worauf die IHRA abzielt, sind Forderung an Israel, deren Erfüllung seine Auslöschung als Staat zur Folge hätte. Das weiß natürlich auch Zekri, die trotzdem so tut, als sei jetzt jede Kritik an Israel verboten. Und schon blickt sie besorgt auf Deutschland: "Schon lange greift die AfD Kunst und Kultur mit allen Mitteln an. Könnte sie sich nach dem befürchteten Sieg in Ländern oder Kommunen von den Berliner Förderrichtlinien inspirieren lassen, sie nutzen? Der Jurist [Ralf] Michaels fürchtet: unter Umständen, ja. 'Was hindert eine zukünftige Regierung daran, beispielsweise ein Bekenntnis zu fordern, dass die eigene Politik nicht kritisiert werden darf?'"

9punkt - Die Debattenrundschau vom 06.01.2024 - Kulturpolitik

Die neuen Förderrichtlinien für Kultur in Berlin beinhalten seit Anfang des Jahres eine "Klausel gegen Diskriminierung und Antisemitismus", berichtet Rüdiger Schaper im Tagesspiegel. Schaper ist besorgt, dass damit der "Kulturbetrieb unter Generalverdacht" gestellt wird. Und Katrin Budde (SPD), Vorsitzende des Kulturausschusses im Bundestag, fürchtet um den Kulturaustausch, erklärt er. "Man müsse sich auf die Probleme einlassen, 'damit am Ende nicht ein Abbruch von internationalen Kulturbeziehungen droht für Goethe Institut, Humboldt Forum, Stiftung Preußischer Kulturbesitz oder Kulturstiftung des Bundes.' Man dürfe diese 'klassischen Institutionen wirklich keines Antisemitismus verdächtigen, die aber sagen: Zusammenarbeit muss machbar sein.' Jeanine Meerapfel, Präsidentin der Akademie der Künste Berlin, spricht sich gegen 'Gesinnungsprüfungen' aus und verteidigt die Entscheidungsfreiheit der Einrichtungen." Freude, dass damit Antisemitismus nicht mehr mit öffentlichen Mitteln gefördert werden kann, scheint in dem Artikel nicht auf. Inzwischen protestieren auch "Hunderte Kulturschaffende" in einem Offenen Brief gegen die Regelung, berichtet monopol. Ihnen stößt besonders auf, dass sich die Regelung auf die Antisemitismus-Definition der IHRA bezieht, die auch israelbezogenen Antisemitismus einschließt.

9punkt - Die Debattenrundschau vom 05.01.2024 - Kulturpolitik

"Mehr als eine Million Käufe im Wert von mehr als 21 Millionen Euro wurden mit dem Kulturpass-Budget von 200 Euro pro Person getätigt - fast 650.000 Bücher, 260 000 Kinokarten, mehr als 110.000 Tickets für Konzerte und Theateraufführungen gekauft", weiß Kathleen Hildebrand in der SZ - und doch ist die Zukunft des Kulturpasses angesichts der unklaren Haushaltslage unsicher: "Beim Erhalt des Kulturpasses helfen könnten natürlich private Sponsoren. Der französische 'pass culture', den es bereits seit 2019 gibt, wird zu 80 Prozent aus Spenden von Unternehmen getragen. Die französischen Jugendlichen können dabei von ihrem 15. Geburtstag an gestaffelt auf ein Kulturpass-Budget von insgesamt 500 Euro pro Person zugreifen. So etwas wünscht sich Claudia Roth nun auch für Deutschland: 'Ich appelliere an die Digital- und Kulturwirtschaft, aber auch an alle Unternehmen und die philanthropischen Stiftungen in Deutschland: Engagieren Sie sich mit uns gemeinsam.'"
Stichwörter: Kulturpass, Roth, Claudia